Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Einfache, klare und unbürokratische Regelungen: KBV-Konzept zur Praxisgebühr

(Berlin) – Ein Konzept für die ab 1. Januar 2004 für Patienten fällig werdende Praxisgebühr von zehn Euro hat gestern in Berlin die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vorgelegt. „Korrekterweise müsste es eigentlich Kassengebühr heißen. Die Ärzte ziehen das Geld schließlich für die Krankenkassen ein“, erklärte Dr. Manfred Richter-Reichhelm, Erster KBV-Vorsitzender bei der Präsentation des Papiers.

„Unser Konzept verfolgt das Ziel, sowohl für die Patienten als auch für die Ärzte und Krankenkassen möglichst einfache, transparente und unbürokratische Regelungen zu finden. Klar war dabei immer: Wenn es der Gesetzgeber anstrebt, künftig unnötige Arztbesuche – das so genannte Doktor-Hopping – zu vermeiden, dann ist es zielführend, die Gebühr von den Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten beim direkten Patientenkontakt einzubehalten. Ein um Monate verzögerter Einzug durch die Kassenärztlichen Vereinigungen oder Krankenkassen hätte diesen steuernden Effekt nicht“, führte er weiter aus.

Der Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform sieht vor, dass Patienten grundsätzlich bei jedem ersten Praxisbesuch im Quartal eine Zuzahlung von zehn Euro bezahlen. „Das Bundesgesundheitsministerium hat die klare Devise vorgegeben ‚erst zahlen, dann behandeln’“, erläuterte Richter-Reichhelm. Die Ärzte dürfen also Behandlungen abweisen, wenn die Praxisgebühr nicht im vorhinein bezahlt wird. Ausgenommen sind jedoch dringliche Notfallbehandlungen.

Das KBV-Konzept regelt unter anderem, wann die Praxisgebühr nicht zu entrichten ist und wie sie quittiert werden soll. „Eines möchten wir ausdrücklich betonen: Die Praxisgebühr ist keine zusätzliche Einnahme für die Ärzte, sondern ein durchlaufender Posten, mit dem sie eine Menge Arbeit haben“, so der KBV-Chef weiter. Richter-Reichhelm verwies auf das Problem, dass unter Umständen Patienten die zehn Euro beim Arztbesuch nicht zahlen würden, etwa weil sie das Portemonnaie nicht dabei hätten: „Wichtig ist uns, dass das Inkassorisiko beim Einzug der Gebühr nicht bei den Ärzten liegt. Deswegen sollen ihre Honorare nur um den Betrag gemindert werden, den sie von ihren Patienten auch tatsächlich einbehalten haben.“
Das vorgestellte Konzept ist von der KBV entwickelt worden. „Zusätzlich sind Verfahrensregelungen in den Bundesmantelvertrag aufzunehmen. Diese müssen wir gemeinsam mit den Krankenkassen vereinbaren“, so der KBV-Chef.

Richter-Reichhelm forderte die Krankenkassen auf, sich an den Arbeiten zu beteiligen: „Die Krankenkassen sollten sich hinter unser Konzept stellen und ihre Versicherten in ihren Mitgliederzeitschriften über die Neuerungen informieren.“ KVen und Kassen müssten gemeinsam Informationsmaterial erarbeiten, auflegen und vertreiben.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3, 50931 Köln Telefon: 0221/40050, Telefax: 0221/4005160

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