Pressemitteilung | Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec)

Einfache Maßnahme - große Wirkung: Steigerung der Energieeffizienz durch Abschaffung der EEG-Umlage für kleine, dezentrale KWK-Konzepte

(Hannover) - Am 29.02.2012 hat der VfW eine gemeinsame Stellungnahme an die Mitglieder in Bundestag und Bundesrat verschickt, um auf die Hindernisse durch widersinnige Gesetzesregelungen in Bezug auf die in Deutschland vorhandenen innovativen Konzepte zur Steigerung der Energieeffizienz hinzuweisen.

In Deutschland gibt es heute bereits erprobte Modelle für die Umsetzung äußert effizienter Energieversorgungskonzepte. Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist anerkanntermaßen eine der ökonomischsten und zugleich ökologischsten Möglichkeiten, die angestrebten Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Nutzt man diese Technik zudem mittels spezialisierter Energiedienstleister, so hat man das ideale Vehikel, um die Energieversorgung effizient und zeitnah umzugestalten.
Derzeit sehen sich diese energieeffizienten KWK-Lösungen jedoch noch erheblichen rechtlichen Hindernissen ausgesetzt. Das größte Hemmnis insbesondere für die kleine, hocheffiziente KWK ist dabei nach wie vor die EEG-Umlage nach § 37 EEG 2012.

Frau Dipl.-Ing. Birgit Arnold, geschäftsführende Vizepräsidentin des VfW, bringt die Sache auf den Punkt: "Die Unterstützung, die der Gesetzgeber im KWKG gewährt, nimmt er durch die EEG-Umlage wieder weg. Würde heute für Strom, der in kleiner, hocheffizienter KWK produziert und ausschließlich außerhalb des Netzes verbraucht wird, keine EEG-Umlage zu zahlen sein, würde das nur zu einer äußerst geringen Erhöhung der EEG-Umlage führen. Zugleich würde diese einfache Maßnahme aber einen enormen Effizienzschub schaffen."

Die Beschränkungen nach dem EEG verhindern erhebliche Steigerungen der Energieeffizienz. Die Realisierung und effiziente Führung von technisch komplexen KWK-Lösungen unterbleibt aufgrund dieser Hemmnisse. Eine Änderung dieses Zustands durch gesetzestechnisch leicht umsetzbare Maßnahmen würde einen erheblichen Modernisierungsschub im deutschen Kraftwerkspark bewirken, ohne zu einer nennenswerten Erhöhung der EEG-Umlage zu führen.

Die komplette Stellungnahme ist auf der Internetseite des VfW im Bereich "Politik & Recht" zu finden.

Welche weiteren Änderungen durch das KWKG und EEG 2012 die praktische Arbeit der Energiedienstleister beeinflussen, wird auf der VfW-Veranstaltung "Dezentrale Stromlieferung durch Energiedienstleister" am 27.03.2012 in Hannover vermittelt.

Quelle und Kontaktadresse:
VfW Verband für Wärmelieferung e.V. Sabrina Stöter, Politische Kommunikation Lister Meile 27, 30161 Hannover Telefon: (0511) 36590-0, Telefax: (0511) 36590-19

(cl)

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