Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Einigung bei häuslicher Krankenpflege

(Köln) - Auf ein gemeinsames Konzept zur Sicherstellung der häuslichen Krankenpflege haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen im Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses geeinigt. Das teilte der Erste Vorsitzende der KBV, Dr. Manfred Richter-Reichhelm, am Dienstag in Köln mit.

Das Konzept sieht vor, rückwirkend zum 1. Juli 2000 für die Veranlassung, Koordination und Überwachung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege eine neue Leistung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) einzuführen. Ebenfalls rückwirkend zum 1. Juli soll in einer Bundesempfehlung vereinbart werden, Leistungen für bestimmte Patienten wie HIV- und Krebskranke zusätzlich zu vergüten. Diese Leistungen wie zum Beispiel i.v. Injektionen oder i.v. Infusionen werden von Vertragsärzten delegiert und überwacht und von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern der Pflegedienste erbracht. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen Regelungen treffen, die sicherstellen, dass die bereits vor Ort gefundenen Lösungen weitergeführt werden.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die KBV werden zügig eine Änderung des EBM und eine Bundesempfehlung in ihren Gremien abstimmen, damit nach In-Kraft-Treten der neuen Richtlinie über die häusliche Krankenpflege die Versorgung der Patienten weiterhin sichergestellt ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Herbert-Lewin-Str. 3, 50931 Köln Telefon: 0221/40050 Telefax: 0221/408039

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