Pressemitteilung | Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e.V.

Einigung bei Tarifverhandlungen: Erstmals Kurzarbeits-Tarifvertrag für Filmproduktionen und Filmproduktionsunternehmen

(Berlin) - Im Rahmen kurzfristig angesetzter und natürlich virtuell stattgefundener Tarifverhandlungen zwischen der Produzentenallianz auf Arbeitgeberseite und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie dem Bundesverband Schauspiel Bühne, Film, Fernsehen, Sprache (BFFS) über einen branchenbezogenen Kurzarbeits-Tarifvertrag für Filmproduktionen und Filmproduktionsunternehmen konnte am Dienstag eine Einigung erzielt werden. Somit ist erstmals die Anordnung von Kurzarbeit sowie die Aufstockung des Kurzarbeitsgeldes auf die Tarifgage für auf Produktionsdauer beschäftigte Filmschaffende tariflich geregelt. Die Corona-Pandemie, die sich inzwischen erheblich auf den Betrieb der Film- und Fernsehproduktionswirtschaft in Deutschland auswirkt, hatte die in der vergangenen Woche begonnenen Gespräche notwendig gemacht.

Für die Produzentenallianz waren der Vorstandvorsitzende Alexander Thies, und der Geschäftsführer Dr. Christoph Palmer Verhandlungsführer. Beide zeigen sich in Anbetracht der Ausnahmesituation mit dem Ergebnis zufrieden:

"Angesichts einer beispiellosen, existenziellen Krise der Film- und Fernsehwirtschaft in unserem Land, ist die konstruktive Einigung der Tarifpartner, vor allem innerhalb eines so kurzen Zeitraumes, bemerkenswert. Wir möchten daher ausdrücklich die konstruktive und zügige Zusammenarbeit mit unseren Sozialpartnern ver.di und dem BFFS loben. Mit Blick auf die akute Krisenlage wurde hier mit großem Engagement an einer Lösung gearbeitet und einmal mehr Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt - gerade auch in extrem schwierigen Zeiten. Das schafft Vertrauen und Verlässlichkeit auch für künftige Tarifabschlüsse", so Alexander Thies.

"Der Kurzarbeits-Tarifvertrag, den wir unter zeitlichem Hochdruck verhandelt haben, bringt die soziale Verantwortung der deutschen Produktionswirtschaft zum Ausdruck. Er ist wichtige Voraussetzung, um bedrohte Arbeitsplätze in der Produktionswirtschaft zu erhalten und bringt Verlässlichkeit in die Kurzarbeitsregelungen. Dessen Anwendung ist nun auch ohne individualvertragliche Regelung möglich und schafft einen Branchenstandard. Regelungen zur einvernehmlichen Fortsetzung des Vertrages, wenn wieder gedreht werden kann, geben zusätzliche Sicherheit. In der Gesamtschau können wir mit dem Ergebnis daher zufrieden sein", so Christoph Palmer und ergänzt: "Die Produzentenallianz wird sich bei den Sendern und Förderern um die anteilige Übernahme der Mehrkosten verwenden."

Thies und Palmer loben zugleich die Bereitschaft der Bundesregierung, die Sozialabgaben der Arbeitgeberseite im Falle von Kurzarbeit zu übernehmen. Dies erleichtere der Branche den Einstieg in die Kurzarbeit und sei ein wichtiges Signal zur Stabilisierung der Film- und Fernsehwirtschaft.
Der Vorstand der Produzentenallianz hat dem Tarifvertrag am Dienstag zugestimmt*. Die Tarifregelungen gelten für tarifgebundenen Produktionen an Filmsets direkt nach Unterzeichnung des Tarifvertrags ab dem 25. März 2020.

Im Kurzarbeits-Tarifvertrag wurden die nachfolgenden zentralen Übereinkünfte getroffen:
- Der Tarifvertrag gilt ergänzend zum bestehenden Manteltarifvertrag
- Der Tarifvertrag regelt die Möglichkeit der Beantragung von Kurzarbeitergeld bei Produktionsunterbrechungen und Abbruch
- Der Tarifvertrag gibt Beschäftigungssicherheit während der Dauer der angeordneten Kurzarbeit
- Der Tarifvertrag beinhaltet eine Regelung zur Fortsetzung der Zusammenarbeit nach Beendigung der Kurzarbeit
- Der Tarifvertrag umfasst eine Aufstockung auf 100 Prozent der Tarifgage (nicht der tatsächlichen Gage) bei Stabmitgliedern, und 90 Prozent bei Schauspieler*innen
- Der Tarifvertrag kann rückwirkend auf den 1.3.2020 auf bereits vereinbarte Kurzarbeit Anwendung finden
- Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2020, Kündigungsmöglichkeit zum 30.6.2020 für beide Seiten mit 2 Wochen Frist möglich

*An den Beratungen und Entscheidungen nehmen nach Tarif- und Satzungsrecht der Produzentenallianz die tarifgebundenen Vorstandsmitglieder teil.

Auf www.produzentenallianz.de ist der vollständige Tarifvertrag zu finden.

Quelle und Kontaktadresse:
Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e.V. Sebastian Lambeck, Leiter Presse und Kommunikation Kronenstr. 3, 10117 Berlin Telefon: (030) 2067088-0, Fax: (030) 2067088-44

(ds)

NEWS TEILEN: