Einigung über Rahmenvertrag für elektronischen Dokumentenversand / Verhandlungsabschluss zwischen subito e.V., Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der International STM Association: Elektronischer Versand wissenschaftlicher Artikel wird vertraglich geregelt
(Frankfurt am Main) - Nach umfassenden Verhandlungen haben sich die im subito e.V zusammen geschlossenen deutschsprachigen wissenschaftlichen Bibliotheken und Vertreter von nationalen und internationalen Wissenschaftsverlagen im Dezember 2007 auf einen Rahmenvertrag für den elektronischen Versand von wissenschaftlichen Dokumenten im deutschsprachigen Raum geeinigt. Damit können die subito-Bibliotheken für Studenten, Wissenschaftler, Privatleute und kommerzielle Unternehmen jeden gewünschten Artikel vervielfältigen und elektronisch übersenden. Diese Einigung für Lieferungen in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz ergänzt den internationalen Rahmenvertrag, den subito und die Verlage bereits im Juli 2006 geschlossen hatten und wurde insbesondere auf Basis des ab Januar 2008 in Deutschland geltenden Urheberrechts getroffen.
"Mit der jetzt getroffenen Vereinbarung werden die im neuen deutschen Urheberrecht durch die Einfügung des § 53a enthaltenen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten auf vertraglicher Basis überwunden. Das primäre Interesse an der weiteren Versorgung von Wissenschaft und Forschung mit benötigten Dokumenten auf rechtlich sicherer Basis hat dazu geführt, diesen Vertrag noch so rechtzeitig zu schließen, dass damit eine ansonsten drohende völlige Einstellung der elektronischen Dokumentlieferung vermieden werden konnte," so Berndt Dugall, 1. Vorsitzender von subito e.V. und Direktor der Universitätsbibliothek der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main.
"Ich freue mich sehr über die erreichte Verständigung und bin fest überzeugt, dass die gefundene Regelung nicht nur den Bibliotheken und Verlagen, sondern vor allem den Nutzern wissenschaftlicher Literatur große Vorteile bringt", sagte der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, der Berliner Wissenschaftsverleger Dr. Gottfried Honnefelder.
"STM sucht immer nach Kooperationsmöglichkeiten für Verleger und Bibliothekare und ebenso nach Kompromissen, die die Versorgung mit STM-Literatur, besonders im digitalen Bereich, sicherstellen können. Die Verhandlungspartner haben erkannt, dass auch die neugeschaffene gesetzliche Regelung den Feinheiten wissenschaftlicher Kommunikation nicht gerecht worden wäre. Durch beidseitiges Nehmen und Geben konnte letztendlich ein allseits akzeptables und nachhaltiges Ergebnis erarbeitet werden", sagte Michael Mabe, CEO, STM.
Die Einigung auf den Text eines Rahmenvertrags ermöglicht den Abschluss von individuellen Lizenzvereinbarungen von (zunächst) fünfjähriger Laufzeit, mit denen Wissenschaftsverlage den subito-Bibliotheken die Nutzung der Inhalte ihrer Zeitschriften für den elektronischen Dokumentversand gestatten. Darin legen die Verlage jeweils eine Gebühr für den Versand an Privatleute und kommerzielle subito-Kunden frei fest. Für die Belieferung von Studenten, Bibliotheken und akademischen Nutzern greift demgegenüber eine stark vergünstigte Urheberrechtsgebühr.
In den nächsten Monaten will subito mit einer Vielzahl nationaler und internationaler Wissenschaftsverlage derartige Lizenzverträge abschließen. Auf dieser vertraglichen Basis können die subito-Bibliotheken dann auch nach Inkrafttreten der Urheberrechtsreform Anfang 2008 Artikel elektronisch weiter liefern.
Der Text des Rahmenvertrags ist online abrufbar unter www.stm-assoc.org sowie unter www.boersenverein.de. Unter diesen Adressen wird in wenigen Tagen zudem eine Kurzbeschreibung der Regelung sowie eine Wegleitung zum Vertragsschluss (für Verleger) bereitgestellt werden. Ansprechpartner ist im Börsenverein Dr. Christian Sprang, Telefon 069 / 1306-313, E-Mail: sprang@boev.de.
Quelle und Kontaktadresse:
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Pressestelle
Großer Hirschgraben 17-21, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 1306-0, Telefax: (069) 1306-201
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