Einmalzahlung im Öffentlichen Dienst: Versorgungsempfänger teilhaben lassen
(Berlin) - „Die Ruhegehaltsempfänger müssen anteilig die Einmalzahlungen erhalten.“ Dies fordern der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, und der Vorsitzende des BundeswehrVerbandes (DBwV), Oberst Bernhard Gertz.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) habe inzwischen auf die wiederholt vorgetragenen Forderungen der beiden Gewerkschaften reagiert und einen Gesetzentwurf über die Gewährung der Einmalzahlung für die Jahre 2005, 2006 und 2007 von jeweils 300 Euro vorgelegt. Damit werde der Tarifvertrag über die Einmalzahlungen für die Tarifbeschäftigten inhaltsgleich auf den Beamtenbereich übertragen. Nach den Vorstellungen des BMI, so kritisierten Freiberg und Gertz, sollen aber Versorgungsempfänger von der Gewährung der Einmalzahlung ausgeschlossen bleiben. Die Nichteinbeziehung der Versorgungsempfänger in die Einmalzahlungsregelung führe zu einer Abkoppelung der Pensionäre von der Einkommensentwicklung im Öffentlichen Dienst. Dies treffe die Versorgungsempfänger im besonderen Maße, da sie in den letzten Jahren eine Reihe von Bezügekürzungen hinnehmen mussten.
Freiberg und Gertz wörtlich: „Wir erwarten von der Kabinettsrunde am 8. November 2006, dass die Versorgungsempfänger in die Gewährung der Einmalzahlung einbezogen werden. Dies erfordert das Gebot der sozialen Gerechtigkeit.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher BundeswehrVerband e.V. (DBwV)
Wilfried Stolze, Pressesprecher
Schönhauser Allee 59, 10437 Berlin
Telefon: (030) 80470330, Telefax: (030) 80470350
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