Pressemitteilung | Berufsverband der Niedergelassenen Gastroenterologen Deutschlands e.V. (bng)
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Einnahmenorientierte Versorgung – ein tragfähiger Ansatz?

(Ulm) - Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will die Ausgaben im Gesundheitswesen stärker an den Einnahmen ausrichten. Dieser Ansatz ist volkswirtschaftlich nachvollziehbar und kann grundsätzlich unterstützt werden, wirft jedoch Fragen für die ambulante Versorgung auf, wenn er konsequent umgesetzt wird. Denn es gilt auch hier: Wer Leistungen bestellt, muss sie finanzieren. Die Erwartung, Versorgung aufrechtzuerhalten oder auszuweiten, während gleichzeitig die Finanzierung abgesenkt wird, ist wirtschaftlich schwer zu begründen. Veränderungen der finanziellen Rahmenbedingungen werden sich zwangsläufig auf das Leistungsangebot auswirken.

Während der Bundesrechnungshof bemängelt, die Wartezeiten für gesetzlich Versicherte hätten sich trotz der Mehrausgaben durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) nicht verkürzt und das Gesetz habe damit sein Ziel verfehlt, greift diese Bewertung zu kurz. Mit dem TSVG wurden ausdrücklich Leistungsausweitungen gefordert und gefördert, was erwartbar zu Mehrkosten geführt hat – zugleich war dies ein erster Schritt, die strikte Budgetierung der fachärztlichen Versorgung aufzulockern.

Fast jeder Fünfte In Deutschland ist von Beschwerden oder Erkrankungen des Verdauungssystems betroffen. Allein etwa 600.000 Patienten leiden an chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (CED), mindestens fünf Millionen an einer Lebererkrankung. Viele dieser Menschen suchen früher oder später Hilfe in der Praxis eines niedergelassenen Magen-Darm-Arztes. Viele dieser Patientinnen und Patienten sind auf eine verlässliche ambulante Betreuung angewiesen.

"Wenn eine Budgetierung der Leistungen politisch gewünscht oder sogar geboten ist, dann ist es auch an der Politik, dies der Bevölkerung offen zu erklären“, sagt der Verbandsvorsitzende Dr. Ulrich Tappe. „Dabei bleibt die Frage, warum nicht gerade in die ambulante Versorgung stärker investiert wird.“
„Ärztinnen und Ärzte sind ihren Patientinnen und Patienten verpflichtet“ sagt Dr. Ulrich Tappe. „Zugleich gilt: In einer sozialen Marktwirtschaft beeinflussen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen das Angebot. Wenn finanzielle Begrenzungen politisch gewollt sind, sollte auch transparent gemacht werden, welche Auswirkungen dies auf die Versorgung haben wird.“

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Niedergelassenen Gastroenterologen Deutschlands e.V. (bng), Holdergärten 13, 89081 Ulm, Telefon: 09421 88500

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