Einschneidendes BGH-Urteil zur Kundenanlage: Gebäude-Photovoltaik-Ausbau in Gefahr
(Berlin) - Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu den sogenannten Kundenanlagen zeigt sich die Immobilienbranche beunruhigt. „Das Urteil betraf zwar einen konkreten Rechtsstreit, sorgt jedoch für erhebliche Verunsicherung im Markt. Es droht jetzt eine Situation, die es vielen Immobilienunternehmen schwer machen wird, einen rechtssicheren Betrieb der bisher über Selbsteinstufung unregulierten Kundenanlage aufrechtzuerhalten“, warnt die ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan.
Nun müsse die neue Bundesregierung den Spielraum des BGH-Urteils nutzen und über eine EnWG-Novelle schnell Sicherheit für Gebäude-PV-Anlagen (Bestand und Neubau) und Blockheizkraftwerke in der Gebäudeversorgung schaffen. Wichtig sei, dass das Hausverteilnetz als Kundenanlage bestehen bleibe und Versorgungskonzepte von einzelnen Gebäudeliegenschaften weiterhin rechtssicher als Kundenanlage betrieben werden können. Für gebäudeübergreifende Quartierskonzepte brauche es neue Lösungen und der Schutz von Bestandsanlagen durch ausreichende Übergangsfristen habe oberste Priorität, so die Hauptgeschäftsführerin.
„Die Kundenanlage war ein wichtiger Baustein für den Ausbau der Photovoltaik in der Wohnungswirtschaft und auf Gewerbeimmobilien. Es war der politische Wille, dass Versorgungskonzepte über das Einzelgebäude hinausgedacht werden und Mieterstromprojekte es Mietern ermöglichen, von der Immobilienwirtschaft mit günstigem Strom versorgt zu werden. ", so Özkan weiter.
Die Politik sei daher aufgefordert, pragmatische Lösungen zu finden, wie die Probleme in der Praxis von Kundenanlagen und Mieterstromprojekten gelöst werden können.
Quelle und Kontaktadresse:
ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. - Büro Berlin, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Telefon: 030 2021585-0
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