Pressemitteilung | Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. (VDB)

Einschränkung der Bürgschaftsförderung gefährdet den Mittelstand

(Bonn) - Die KfW wird ab April 2005 Förderkredite mit risikoorientierten Zinsaufschlägen vergeben. Diese Neuausrichtung bei den gewerblichen Förderkrediten wird vom Verband der Bürgschaftsbanken (VDB) als Anreiz für die Kreditinstitute zu einer breiteren Kreditvergabe als grundsätzlich richtig beurteilt.

Nach Auffassung des Vorsitzenden des VDB, Hans-Herbert Strombeck, ist es jedoch unabdingbar, dass in Verbindung mit den Bürgschaften der Bürgschaftsbanken auch diejenigen kleinen und mittleren Unternehmen gefördert werden können, denen unabhängig von der risikodifferenzierten Bepreisung nach Bonität, allein wegen fehlender Sicherheiten ein Kredit durch ihre Hausbank verweigert würde. Ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorhaben dürfe nicht an fehlenden Sicherheiten scheitern. Mit den Bürgschaften der Bürgschaftsbanken werde das neue Fördermodell im Einzelfall abgerundet und für alle mittelständischen Unternehmen vergleichbarer Bonitäten zu einem wettbewerbsneutralen Instrument.

Die Bürgschaftsbanken ersetzen in sorgsam geprüften Einzelfällen fehlende Kreditsicherheiten durch Bürgschaften und verbessern damit Besicherungsklasse und Kreditkonditionen auch im neuen Fördermodell der KfW. Damit bleibe gewährleistet - so der Vorsitzende des VDB - dass „kleine und mittlere Unternehmen bei gleicher Bonität Kredite ebenso zu Förderkonditionen erhalten wie ihre vergleichbaren Berufskollegen“.

Auch der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) hat in seiner Stellungnahme zu dem neuen Angebot der KfW darauf hingewiesen, dass die Absicherung über Bürgschaften gerade für kleinere Unternehmen, die sich trotz ausreichender Bonität und eines wettbewerbsfähigen Angebots mit der Forderung ihrer Hausbank nach einer bankmäßigen Absicherung ihres Kreditwunsches konfrontiert sehen, erhalten bleiben muss.

Der VDB und die Bürgschaftsbanken in Deutschland sowie die sie tragenden Kammern und Verbände der Wirtschaft sehen ihre Aufgabe im Erhalt einer wettbewerbsneutralen Mittelstandsfinanzierung. Sie haben gleichzeitig mit Besorgnis registriert, dass trotz der vergleichsweise geringen Förderaufwendungen bei hohem gesamtwirtschaftlichen Nutzen, auf Arbeitsebene im Bundesfinanzministerium haushaltspolitische Absichten, die zu einem Kahlschlag der Bürgschaftsförderung führen würden, in der Überlegung sind.

Eine Einschränkung der Bürgschaftsförderung würde sich auf die rd. 45.000 von den Bürgschaftsbanken begleiteten Unternehmen mit vorsichtig bemessen rd. 1 Million Mitarbeitern Existenz bedrohend auswirken und zu einer massiven Vernichtung der mittelständischen Unternehmensstrukturen, einschließlich einer Vielzahl von Familienunternehmen, in unserer Volkswirtschaft führen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Bürgschaftsbanken e.V. (VDB) Ulrich Stumpp, Geschäftsführer Dottendorfer Str. 86, 53129 Bonn Telefon: 0228/9768886, Telefax: 0228/9768882

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