Pressemitteilung | k.A.

Einweg-Pflichtpfand: BMU prüft Vorschlag zu Pfandmünzen-Konzept

(Berlin) - Bei einem Gespräch am Donnerstag vergangener Woche auf Arbeitsebene im Bundesumweltministerium (BMU) haben HDE sowie Vertreter großer Handelsgruppen ihr Konzept eines bundesweiten Rücknahme- und Pfandsystems für Dosen- und Einwegflaschen vorgestellt.

Vorangegangen war die Absage weiterer politischer Spitzengespräche durch Bundesumweltminister Trittin, der sich durch plötzliche Eilanträge einer Reihe von Handelsunternehmen beim Bundesverwaltungsgericht sowie Verwaltungsgericht Berlin, mit dem die Pfandregelung zum 01.01.2003 doch noch gekippt werden sollte, hintergangen sah. Die betroffenen Handelsgruppen hatten noch anlässlich eines ersten Spitzengespräches, das genau in die Zeit viel, in dem die Eilanträge gestellt wurden, dem Bundesumweltminister ausdrücklich zugesagt, keine weiteren rechtlichen Schritte gegen das Pflichtpfand anzustrengen und alle bisherigen Klagen zurückzuziehen.

Das nunmehr vorgestellte System sieht die Einführung einer einheitlichen wiederverwendbaren Pfandmünze („Token“) zum 1. Juli 2003 vor, die im Wirkungskreis Handel/Verbraucher zirkulieren soll. In der Darstellung des Konzepts wurden aus Sicht des BMU, aber auch anderer Gesprächsbeteiligter, darunter Handelsverband BAG, eine Reihe von Schwachpunkten deutlich, die einer weiteren Klärung bedürfen. So bezieht das Konzept Abfüller und Vorvertriebsstufen nicht in das Pfandsystem ein, wie es in der Verpackungsverordnung vorgeschrieben ist. Auch die Entsorgungsfrage ist noch offen, und, wie sicher das System gegen Missbrauch und Betrug ist.

Das Bundesumweltministerium wird diese und andere Fragen in den nächsten Tagen prüfen und dazu Stellung nehmen. Auch die am Gespräch beteiligten Vertreter einiger Bundesländer haben hierzu noch keine abschließende und einheitliche Meinung erkennen lassen. Sie machten jedoch erneut deutlich, dass die Pfandpflicht zum 1. Januar 2003 in Kraft trete. Nach Aussagen einer Reihe von Bundesländern - so Kenntnis des Handelsverband BAG - hinge, wie die Vollzugsbehörden im Einzelfall nach dem 1. Januar reagierten, davon ab, ob glaubhaft dargelegt werden könne, dass ein Handelsunternehmen der geltenden Verpackungsverordnung weitgehend nachkomme, etwa auch mit einer provisorisch eingerichteten Pfandlösung. Auffassung von HDE ist nach wie vor, dass bis zum angekündigten Beginn des „Token-Systems“ 1. Juli 2003 keine sonstigen - provisorischen - Pfandlösungen eingesetzt werden sollten, um „Verwirrung insbesondere bei den Verbrauchern zu vermeiden“.

Nach unserer Auffassung sollten jedoch nach heutigem Stand betroffene Mitgliedsfirmen, sofern sie die angesprochenen Einwegverpackungen im Sortiment führen, dem Vorsichtsprinzip folgend, eine gesetzesnahe Pfandlösung „mit Bordmitteln“ ab 1. Januar 2003 bereithalten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Friedrichstr. 60 10117 Berlin Telefon: 030/2061200 Telefax: 030/20612088

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