Einzelhandel: Kein Verständnis für Bundesratsentscheidung zum UWG / Appell an Bundestag, Einspruch kurzfristig zurückzuweisen
(Berlin) - Zu der Entscheidung des Bundesrats, gegen das vom Bundestag verabschiedete Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Einspruch einzulegen, erklärte Johann Hellwege, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband BAG: Der Einzelhandel hat kein Verständnis für diese Entscheidung des Bundesrats. Da die UWG-Novelle nicht zustimmungspflichtig ist, kann der Einspruch das Inkrafttreten nicht verhindern, wohl aber verzögern. Unsere Branche hat sich nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag mit gutem Grund auf den vorgesehenen Entfall der gesetzlich geregelten Schlussverkäufe eingestellt. Wenn nun ab dem 26. Juli doch noch ein bundesweiter Schlussverkauf nach altem Recht stattfindet, wären Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen verunsichert und ein Großteil der aufwändigen Marketingvorbereitungen der Handelsunternehmen würde zur Makulatur.
Wir hatten auf die Einsicht der Politik gehofft, den Unternehmen im Einzelhandel endlich die dringend notwendige Rechtssicherheit zu verschaffen. Offensichtlich wurde diese Einsicht jedoch durch den Drang nach politischen Muskelspielen getrübt.
Wir setzen darauf, dass der Bundestag den Einspruch des Bundesrats in der kommenden Woche zurückweist und das Gesetz dann vom Bundespräsidenten unverzüglich unterschrieben wird. Politisches Taktieren ist zwar grundsätzlich legitim, darf aber nicht zu Lasten des ohnehin arg gebeutelten Einzelhandels gehen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. (Handelsverband BAG)
Atrium Friedrichstraße, Friedrichstr. 60, 10117 Berlin
Telefon: 030/2061200, Telefax: 030/20612088
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