Pressemitteilung | Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT)

Einzelhandelsverbände fordern praxisorientierte Entsorgung von Elektroschrott

(Köln) - Der Handel ist bereit, sich freiwillig an der Rückführung von Elektroaltgeräten zu beteiligen, lehnt jedoch eine Rücknahmeverpflichtung ab. In einem Pressegespräch mit dem Europaabgeordneten und EU-Berichterstatter Karl-Heinz Florenz (CDU) forderten jetzt in Goch Vertreter des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) und der Kölner Branchenfachverbände BVT, BVS, BV Foto sowie VDN ein praxisorientiertes Entsorgungsmodell, das den ökologischen und ökonomischen Erfordernissen Rechnung trägt.

Der aktuelle Richtlinienentwurf der EU sieht vor, die Hersteller zur Behandlung und Verwertung der Elektroaltgeräte heranzuziehen. Darüber hinaus sollen neben den Kommunen auch die Handelsunternehmen zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet werden. Der Handel fordert dagegen eine freiwillige Rücknahme, da nicht alle Unternehmensgrößen in der Lage sind, Geräte zurückzunehmen. Dies machte der Besuch eines Fachgeschäftes vor Ort überzeugend deutlich. Insbesondere im innerstädtischen Handel ist weder Platz vorhanden, noch sind die notwendigen personellen und logistischen Voraussetzungen gegeben. Auch der Bundesrat hat sich dementsprechend im Rahmen einer ausführlichen Stellungnahme vom 01.12.2000 dezidiert für eine lediglich freiwillige Rücknahme im Handel ausgesprochen.

In Goch plädierte K.-H. Florenz, Berichterstatter des Europäischen Parlaments, ebenfalls für eine marktgerechte Lösung: "Die Forderungen des Handels nach Freiwilligkeit bei der Rücknahme sind verständlich. Die Richtlinie wird in ihrer derzeitigen Form Auswirkungen auf den Handel haben, insbesondere auf den Mittelstand. Eine Rücknahmeverpflichtung ist deshalb nur dann denkbar, wenn diese auf den Neukauf beschränkt ist und ausschließlich vergleichbare Geräte im Verhältnis 1:1, das heißt alt gegen neu, einbezieht. Zudem darf die EU-Regelung nicht dazu führen, dass bereits gut funktionierende Rücknahmesysteme auf nationaler Ebene gekappt werden."

Aus Sicht der Einzelhandelsverbände gehen diese Ankündigungen nicht weit genug. Bleibt doch für den Fall der Rücknahme die Frage nach der Übernahme der Kosten für die Sammlung, Trennung, Lagerung und Beförderung zu den ebenfalls noch nicht näher definierten Sammelstellen völlig offen. Hier fehlt es bislang an einer klaren Aufgabenteilung und Zuordnung der Kosten. Das Rücknahmesystem kann nur dann funktionieren, wenn die damit verbundenen Kosten über den Endverbraucherpreis an den Konsumenten weitergegeben werden.

Im gleichen Zusammenhang lehnt der Fachhandel einen separaten Ausweis der Entsorgungskosten ab. Eine getrennt ausgewiesene Entsorgungsgebühr würde gerade im serviceorientierten Fachhandel unnötige Diskussionen verursachen.

Unklar ist schließlich, welche elektronischen und elektrischen Gegenstände von der Regelung überhaupt betroffen sind. Hier fordern die Verbände eine Definition und Abgrenzung, die z. B. nach Volumen und Gewicht erfolgen könnte. Auf diese Weise muss eine eindeutige Abgrenzung zwischen Groß- und Kleingeräten erfolgen. Zudem sollten Produkte mit einem zu geringen Recycling-Potential, die bisher in der EU-Richtlinie aufgeführt werden, aus der Regelung herausgenommen werden. Dies gilt insbesondere für das Spielwarensortiment.

Insgesamt begrüßen die Einzelhandelsverbände eine verbraucherfreundliche Lösung, die schlüssig ist und den mittelständischen Handel einbezieht. Dementsprechend sollten in Brüssel eine freiwillige anstelle der verpflichtenden Rücknahme, die Integration der Entsorgungskosten in den Gesamtpreis und eine eindeutige Abgrenzung der von der Regelung betroffenen Gegenstände angestrebt werden. Denn Klarheit bei der EU-Richtlinie erleichtert die anschließende Umsetzung in nationales Recht.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) An Lyskirchen 14 50676 Köln Telefon: 0221/27166-0 Telefax: 0221/27166-20

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