Pressemitteilung | Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT)

Elektrogeräte-Rücknahme-Pflicht schadet dem Handel und hilft der Umwelt nicht

(Köln) - Der heutige Kabinettsbeschluss zur Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte verursacht nach Überzeugung des Bundesverbandes Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) vor allem Zusatzaufwand im Elektro-Einzelhandel und hilft der Umwelt nicht.

Die bestehenden Rücknahmesysteme sind ausreichend, die Neuregelung bringt keine Vorteile, so Willy Fischel, BVT-Geschäftsführer. "Die in Deutschland erreichte Rücknahmequote ist im europäischen Vergleich einmalig hoch. Bereits heute nehmen über 80 Prozent der Handelsbetriebe Elektrogeräte freiwillig zurück. Keine EU-Richtlinie der Welt wird den Konsumenten davon überzeugen können, seinen alten Rasierapparat oder sein Smartphone zum Händler zu bringen." Im Gegensatz dazu wäre der Endverbraucher sicher gerne bereit, seine ausrangierten Elektro-Kleingeräte haushaltsnah in eine Wertstofftonne zu werfen. Damit würden die Sammel- und Verwertungsquoten deutlich steigen und unnötige Bürokratie im Handel vermieden.

Hintergrundinformation:
Die Richtlinie, die in Deutschland durch eine Novellierung des Elektrogesetzes umgesetzt wird, sieht u. a. eine Rücknahmepflicht sowie Meldepflichten für Einzelhändler vor. Geschäfte mit einer Elektrogeräte-Verkaufsfläche von über 400 qm bzw. Versender über 400 qm Lagerfläche sollen beim Kauf eines Neugeräts ein vergleichbares Altgerät kostenlos vom Kunden zurücknehmen. Für Elektro-Kleingeräte mit maximalen Kantenlängen von 25 Zentimetern soll die Rücknahmepflicht auch ohne Neukauf gelten (nur in "haushaltsüblichen" Mengen). Für Geschäfte mit weniger als 400 qm Verkaufsfläche mit Elektrogeräten bzw. Versender bis 400 qm Lagerfläche bleibt die Rücknahme freiwillig.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) Willy Fischel, Geschäftsführer An Lyskirchen 14, 50676 Köln Telefon: (0221) 27166-0, Fax: (0221) 27166-20

(sy)

NEWS TEILEN: