Pressemitteilung | ZVEI e.V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie

Elektronikentsorgung: ZVEI begrüßt Aufschiebung der Entscheidung des EU-Ministerrates

(Frankfurt/Main) - Die deutsche Elektrotechnik- und Elektronikindustrie begrüßt die gestrige Entscheidung des EU-Ministerrates, die ursprünglich vorgesehene formelle Verabschiedung eines gemeinsamen Standpunktes der 15 Mitgliedstaaten zur EU-Elektronikschrottrichtlinie nochmals aufzuschieben. „Es wäre sinnvoll, wenn der Ministerrat diese aus technischen Gründen entstandene Verzögerung nutzt, um die weiterhin offenen inhaltlichen Fragen vor der Beschlussfassung dieses wichtigen europäischen Entscheidungsgremiums zu klären,“ kommentierte der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e.V. die aktuelle Entwicklung.

Besonders kritisch sieht man beim ZVEI die vom Ministerrat vorgeschlagenen Regelungen, nach denen die bekannten Markenhersteller auch die Entsorgungskosten von Geräten tragen müssen, deren Hersteller nicht identifiziert werden können. „Damit würde der Gesetzgeber eine offene Einladung zum Trittbrettfahren in einer EU-Verordnung verankern“, skizziert ZVEI-Umweltexperte Otmar Frey die daraus resultierenden Wettbewerbsverzerrungen. Auf jeden Fall müsse durch die EU-Richtlinie sichergestellt werden, dass auch diejenigen Unternehmen ihren Entsorgungsverpflichtungen in vollem Umfang nachkommen, die nur zeitweise elektrotechnische und elektronische Geräte in der EU anbieten.

Auch sollte der Ministerrat die Zusammenarbeit der Hersteller und den getrennten Ausweis der Entsorgungskosten auf den Rechnungen so regeln, dass die in verschiedenen Mitgliedstaaten bereits praktizierten oder in der Einführung befindlichen Entsorgungssysteme auch in Deutschland realisierbar werden, fordert der ZVEI.

Eine klare Absage erteilt der ZVEI dem Vorschlag des Ministerrates, die Hersteller zusätzlich zur Entsorgung zusätzlich mit den Kosten der haushaltsnahen Sammlung zu belasten. Mit einer solchen Zusatzbelastung von mehreren Milliarden Euro, so der ZVEI, werde der in intensiven und langwierigen Gesprächen gefundenen Lösung für die Entsorgung der sogenannten "historischen" Altgeräte die Basis entzogen. Trotz schwerwiegender verfassungsrechtlicher Bedenken hatte die Industrie ihre Bereitschaft signalisiert, die Entsorgung der heute zur Entsorgung anstehenden vor 10 oder 20 Jahren verkauften Geräte zu übernehmen, wenn die Verantwortung für die haushaltsnahe Sammlung auch künftig eindeutig den Kommunen zugeordnet wird.

Entsorgung von Investitionsgütern sollte anders geregelt sein

Auch mit den ursprünglich vom Ministerrat vorgesehenen Regelungen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Investitionsgüterbereich ist der ZVEI nicht einverstanden. „Mit der vorgesehenen generellen und rückwirkenden Verpflichtung praktisch aller Anbieter würde ohne jeden Anlass tief in die Vertragsfreiheit zwischen Kaufleuten eingegriffen“, ergänzt Frey. Der Ministerrat sollte sich hier dem auch vom Europaparlament bestätigten ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission anschließen, der eine wirkliche Vertragsfreiheit zwischen Herstellern und Nutzern vorsieht.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e.V. Stresemannallee 19 60596 Frankfurt Telefon: 069/63020 Telefax: 069/6302317

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