Pressemitteilung | Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD)

Eltern haften nicht für Downloads ihrer Kinder: BvD bietet Schulen Unterstützung bei der Vermittlung von Medienkompetenz an / Datenschützer reagieren auf BGH-Urteil: Kinder und Jugendliche auf Gefahren und Risiken des Netzes aufmerksam machen

(Berlin) - Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) haften Eltern nicht automatisch für die Nutzung des Internets durch ihre Kinder. Das Gericht stellt maßgeblich auf die Aufklärungspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern ab: Wer seinen Nachwuchs ausreichend belehrt, muss im Schadensfall nicht für sie haften. Obwohl oder gerade weil der BGH damit nicht einen "Persilschein" für Pseudo-Aufklärung gegeben hat, zeigt sich ganz klar die Notwendigkeit von Medienkompetenz bei Eltern und Kindern. Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. adressiert diese Problematik unter dem Aspekt des Datenschutzrechts im Internet seit Jahren erfolgreich mit seinem Projekt "Datenschutz geht zur Schule". Jede Schule in Deutschland hat die Möglichkeit, das Wissen und die Vermittlungskompetenz des BvD in Anspruch zu nehmen.

Die Initiative "Datenschutz geht zur Schule" (DSgzS) des BvD hat die Sensibilisierung von Schülern der Sekundarstufen I und II (ab der 5. Klassenstufe) im Umgang mit dem Internet und modernen Kommunikationsmedien zum Ziel. Anhand aktueller Medienthemen wie soziale Netzwerke à la Facebook und Google+, Video- und Musikdownloads, Chatrooms oder Cyber-Mobbing zeigen die Datenschützer Kindern und Jugendlichen die Chancen und Risiken im Umgang mit "Neuen Medien" auf.

"Das Internet ist für viele Kinder und Jugendliche zu einer wichtigen Informations- und Kommunikationsplattform geworden. Umso größer ist die Gefahr eines unbedachten Umgangs mit Daten, seien es die eigenen persönlichen Daten oder rechtlich geschützte Inhalte wie in dem vorliegenden Fall", erklärt Thomas Floß, im BvD-Vorstand Ansprechpartner für die Initiative "Datenschutz geht zur Schule". "Es ist sicher richtig, wenn der BGH in seinem Urteil feststellt, dass es heute selbstverständlich ist, dass Kinder und Jugendliche über einen Zugang zum Internet verfügen und dass man ihnen nicht von vornherein mit Misstrauen begegnen dürfe", bewertet BvD-Vorstand und Jurist Dr. Jens Eckhardt das BGH-Urteil. "Der vorliegende Fall ist aber auch ein deutlicher Beleg dafür, wie wichtig eine frühzeitige Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit 'Neuen Medien' ist", sagt Dr. Jens Eckhardt. "Denn die Möglichkeiten, aber auch die Gefahren im weltweiten Netz sind so umfangreich, dass sich vor allem junge Menschen keine oder kaum Vorstellungen davon machen können, was sie mit ihren Handlungen überhaupt auslösen können", ergänzt BvD-Vorstand Thomas Floß.

Hier setzt die Initiative der Datenschützer an. Ehrenamtliche Dozenten der Initiative sind auf Einladung von Schulen und Fördervereinen deutschlandweit unterwegs, um entsprechend Aufklärungsarbeit zu leisten. Dies geschieht bislang mit großem Erfolg: Bis heute wurden mehr als 25.000 Schüler an über 200 Schulen sensibilisiert. "Interessierte Schulvertreter können sich jederzeit an uns wenden, um mit uns über einen Termin für eine Unterrichtseinheit an ihrer Schule zu sprechen", erklärt Thomas Floß.

Die nachhaltige BvD-Initiative ist schon auf höchster Ebene gelobt worden: Für seine präventive Arbeit zeichnete die unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten stehende Initiative "Deutschland - Land der Ideen" den BvD für die Initiative "Datenschutz geht zur Schule" als einen von bundesweit 365 Orten als "Ausgewählten Ort 2011" aus.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD) Pressestelle Budapester Str. 31, 10787 Berlin Telefon: (030) 21964397, Telefax: (030) 21964392

(cl)

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