Pressemitteilung | Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V.

Endlich Klarheit für Patienten in der Kieferorthopädie / Krankenkassen müssen Behandlungskosten übernehmen

(Berlin) - "Es gibt keinen Grund, eine kieferorthopädisch notwendige Behandlung zu unterlassen. Krankenkassen haben nun die Aussage zu unterlassen, dass die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung nicht übernommen werden, wenn der behandelnde Kieferorthopäde seine Kassenzulassung abgegeben hat. Das ist ein klarer Erfolg für die Patienten. Ideologisch motivierten Machtkämpfen von Krankenkassen und Politik zu Lasten der Patienten wird eine Abfuhr erteilt", kommentierte heute Dr. Wilfried Beckmann, Bundesvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, in Berlin die Entscheidung des Landessozialgerichts Celle vom 5. Januar 2005.

Falls die Krankenkassen ihren Versicherten gegenüber weiterhin behaupten sollten, Kieferorthopäden, "die ihre Kassenzulassung zurück gegeben haben, dürfen keine neuen Behandlungen zu Lasten der Krankenkassen beginnen", droht den Kassen laut Gerichtsbeschluss ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro. Gegen die Behauptungen der AOK Niedersachsen klagte eine Kieferorthopädin aus Niedersachsen. Im Sommer 2004 hatten in Niedersachsen fast 50 Kieferorthopäden ihre Kassenzulassung zurückgegeben. Daraufhin wollte die niedersächsische Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) Zahnärzte aus Osteuropa holen, um Versorgungslücken zu schließen.

"Damit ist jetzt ein Kampf gewonnen, der in unverantwortlicher Weise auf dem Rücken der Patienten ausgetragen wurde. Jeder Patient hat das Recht, den Arzt und den Zahnarzt seiner Wahl aufzusuchen. Dieses Recht ist gestärkt worden", sagte Beckmann. Nun sei richterlich festgestellt, dass Kassenpatienten, die sich oder ihre mitversicherten Kinder bei einem Arzt oder Zahnarzt, der seine Kassenzulassung gekündigt hat, behandeln lassen, weiter Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse haben.

Quelle und Kontaktadresse:
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V. Mallwitzstr. 16, 53177 Bonn Telefon: 0228/85570, Telefax: 0228/347967

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