Pressemitteilung | k.A.
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Endlich kommt die Anreizregulierung auch für Ferngasnetze / Zuviel gezahlte Entgelte bleiben aber bei den Gasnetzbetreibern – betroffene Gaskunden müssten klagen

(Essen) - Die Gaswirtschaft hat ihre Ferngasleitungen bisher erfolgreich gegen die Anreizregulierung schützen können. Trotz Netzregulierung durften die Unternehmen, wegen des vermeintlichen Leitungswettbewerbs bei Ferngasleitungen, in diesem Bereich Entgelte – drei Jahre zu lang – nach eigenem Gutdünken festlegen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) unterwirft nun auch die Ferngasleitungen der Anreizregulierung. Der VIK – die Interessenvertretung der industriellen und gewerblichen Energiekunden – begrüßt diese Entscheidung. Gleichzeitig bedauert der VIK aber auch, dass die Entscheidung der Bundesnetzagentur nicht auch rückwirkende Gültigkeit erlangt und es den Netzbetreibern gelungen ist, die Anreizregulierung für die Ferngasnetze um ein Jahr zu verzögern.

Der Gaswirtschaft war es gelungen, ihre wichtigen „Hauptschlagadern“ mit einer aus heutiger Sicht falschen Argumentation - es herrsche wirksamer Leitungswettbewerb - gegen diese Regulierung zu schützen. So mussten die deutschen Erdgaskunden trotz der seit 1. Februar 2006 regulierten Netzentgelte hierfür überhöhte Kosten zu Gunsten der Versorger tragen. Die ersten drei von insgesamt zwölf Entscheidungen der BNetzA in dieser Sache korrigieren nun zwar den Fehler der Regulierungsausnahmen für die Ferngasleitungen, belassen die daraus resultierenden überhöhten Gewinne aber bei den Netzbetreibern. Eine aus Sicht des VIK bedauerliche Teil-Entscheidungen. Wollen Erdgaskunden Geld für überhöhte Netzentgelte zurück haben, müssten sie nun trotz dieser Entscheidung der BNetzA den Rechtsweg beschreiten, mit unsicherem Ausgang.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft Pressestelle Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen Telefon: (0201) 810840, Telefax: (0201) 8108430

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