Endlich Rechtssicherheit für Sonderverkaufsaktionen im Einzelhandel / Bundestag weist Einspruch des Bundesrats gegen UWG-Novelle zurück
(Berlin) - Der Einzelhandel ist erleichtert, dass der Bundestag gestern (16. Juni) Abend den Weg für die Aufhebung des Sonderveranstaltungsverbots frei gemacht hat. "Wir begrüßen, dass der Bundestag unserem Wunsch folgend den Einspruch des Bundesrats gegen die UWG-Novelle kurzfristig zurückgewiesen hat", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverband BAG, Johann Hellwege. Eine ebenso kurzfristige Unterschrift durch den Bundespräsidenten vorausgesetzt, könne das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) doch noch zum 1. Juli in Kraft treten.
"Der Einzelhandel hatte sich auf den Entfall der gesetzlich geregelten Schlussverkäufe eingestellt und entsprechende Marketingvorbereitungen getroffen. Daher sind wir froh, dass der Bundestag die Voraussetzungen geschaffen hat, dass nun kein bundesweiter Schlussverkauf nach altem Recht mehr stattfindet. Damit haben wir die dringend benötigte Rechtssicherheit, Werbeaktionen mit Preissenkungen des gesamten Warenangebots ohne Beschränkung durchführen zu können", erklärte Hellwege.
Die Novelle des UWG entlässt den Einzelhandel aus den starren Regelungen der Sonderveranstaltungen - zweimal zwölf Werktage im Jahr für bestimmte Sortimente beginnend am letzten Montag im Juli bzw. im Januar. "Der Entfall der gesetzlichen Regelung bringt mehr Chancen für kreative Marketingideen. Es ist gut, dass nun nicht mehr der Gesetzgeber, sondern jedes Unternehmen selbst über die Durchführung von Schlussverkäufen, und dies auch zu anderen Anlässen und Zeiträumen als bisher, entscheiden kann", erklärte Hellwege. Es sei jedoch durchaus möglich, dass sich Einzelhändler auf lokaler Ebene zu Schlussverkäufen zusammenschließen. Preisabsprachen sind hierbei allerdings nicht zulässig.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. (Handelsverband BAG)
Atrium Friedrichstraße, Friedrichstr. 60, 10117 Berlin
Telefon: 030/2061200, Telefax: 030/20612088
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