Endlich Rechtssicherheit: UWG-Novelle tritt morgen in Kraft / Chancen für kreative Marketingideen im Einzelhandel
(Berlin) - Mit dem Inkrafttreten der UWG-Novelle steht fest, dass es in Zukunft keinen weiteren gesetzlich geregelten, bundesweiten Schlussverkauf mehr geben wird. Hierzu erklärte am 07. Juli Johann Hellwege, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband BAG: Wir sind erleichtert, dass mit der Aufhebung des Sonderveranstaltungsverbots nun endlich Rechtssicherheit besteht. Künftig kann jedes Unternehmen selbst über die Durchführung von Sonderveranstaltungen, darunter auch Schlussverkäufe, und dies auch zu anderen Anlässen und Zeiträumen als bisher, entscheiden. In der Vergangenheit hat die vielfach verbreitete Übertretung der alten Regelung der Sonderveranstaltungen häufig zu unangenehmen rechtlichen Konsequenzen geführt. Der Entfall dieser Regelung birgt jetzt Chancen für kreative Marketingideen sowohl für einzelne Unternehmen als auch für Gemeinschaftsaktionen auf lokaler Ebene.
Der Einzelhandel hatte sich in den vergangenen Monaten auf den Entfall der gesetzlich geregelten Schlussverkäufe eingestellt und entsprechende langfristige Marketingvorbereitungen getroffen. Die politischen Debatten um die Verabschiedung des Gesetzes haben nicht nur den Einzelhandel, sondern auch die Verbraucher verunsichert. Wir begrüßen daher, dass der Bundestag unserem Appell und Wunsch folgend den Einspruch des Bundesrats gegen die UWG-Novelle zurückgewiesen hat, so Hellwege.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. (Handelsverband BAG)
Atrium Friedrichstraße, Friedrichstr. 60, 10117 Berlin
Telefon: 030/2061200, Telefax: 030/20612088
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