Energieausweis: BSI begrüßt längere Übergangsfrist / Dadurch entsteht notwendiger Spielraum für Vermieter und Eigentümer
(Berlin) - Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) begrüßt den Beschluss des Bundesrates, die verpflichtende Einführung eines Energieausweises für Gebäude um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2008 zu verschieben. Vermieter, Haus- und Wohnungseigentümer hätten dadurch den nötigen Spielraum, sich auf den Ausweis einzustellen und Engpässe bei der Ausstellung des Ausweises zu vermeiden. Die BSI appelliert an die Bundesregierung, die Energieeinsparverordnung und die noch fehlenden Bekanntmachungen jetzt nach dem Beschluss des Bundesrates zügig in Kraft zu setzen.
Die längere Übergangsfrist beim Energieausweis ist ein positives Signal für Vermieter und Eigentümer, unterstreicht Walter Rasch, Vorsitzender der BSI und des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. Damit werde eine wichtige Forderung der BSI erfüllt, die eine mindestens einjährige Übergangsphase bis zur Vorlagepflicht gefordert hatte. Denn zum Stichtag der Einführung von Energieausweisen im Bestand müssten vor allem aus organisatorischen Gründen die Energieausweise für sämtliche vermietete Wohngebäude vorrätig sein. Insbesondere bei größeren Beständen hätte eine zu kurze Übergangsphase zu Problemen geführt.
Dass der Bundesratsbeschluss auch den Zeitraum für die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis um neun Monate bis zum 1. Oktober 2008 verlängert, wertet die BSI ebenso positiv. Jeder Eigentümer kann sich bis zum 30. September 2008 den günstigen Verbrauchsausweis ausstellen lassen und diesen Ausweis zehn Jahre lang Miet- und Kaufinteressenten vorlegen, betont Rasch.
Es ist ein Beitrag zur Baukultur, dass Denkmalimmobilien von der Energie-ausweispflicht ausgenommen werden, begrüßt der BSI-Vorsitzende auch diesen Beschluss des Bundesrates. Denkmalgeschützte Bauten hätten kein klimapolitisch relevantes Energieeinsparpotential.
Der Bundesrat tritt gegenüber der Bundesregierung auch für die verlässliche Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt ein und lehnt eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien ab. Damit setzt der Bundesrat auf Anreize statt Regulierung. So kann der Einsatz der erneuerbaren Energien künftig an die richtigen Stellen gelenkt werden, erklärt Rasch.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW)
Oliver Falk, Pressesprecher
Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin
Telefon: (030) 32781-0, Telefax: (030) 32781-299
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