Pressemitteilung | k.A.

Energiewirtschaftsgesetz grundlegend überarbeiten

(Essen) – Der Bundesrat hält das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für ungeeignet, funktionierenden Wettbewerb auf dem Strom- und Erdgasmarkt zu gewährleisten. Seine Empfehlung lautet daher: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat soll das neue Energiewirtschaftsgesetz grundlegend überarbeiten. Dieser Einschätzung und Empfehlung schließt sich der VIK Verband der Industriellen- Energie- und Kraftwirtschaft an.

Der Gasbereich weise die größten Defizite und Lücken auf. Deshalb müsse das Gasnetzzugangsmodell dringend in Richtung eines wettbewerbs- und börsenfähigen Entry-Exit-Netzzugangsmodells verbessert werden. Das erfordere von Anfang an wenige, maximal 15 Regelzonen deutschlandweit, die im Verlauf von acht Jahren auf nur eine zu reduzieren seien. Außerdem müsse die Kooperationsverpflichtung der Netzbetreiber auch die Kostenwälzung umfassen. Die Ferngasebene dürfe nicht pauschal von der Regulierung freigestellt werden.

Bei der grundlegenden Überarbeitung des EnWG müsse die Realkapitalerhaltung als Abschreibungsmethode bei der Entgeltkalkulation festgelegt werden. Ein Beibehalten der Nettosubstanzerhaltung beschere der Versorgungswirtschaft weiterhin ungerechtfertigte Milliardengewinne. Die Entgelterhöhungen seit Mitte 2004 müssten im Nachhinein vom Regulator geprüft und genehmigt werden, nicht nur wie vorgesehen beim Strom, sondern auch beim Erdgas. Sonst könne die Versorgungswirtschaft die Entgelthöhe bis zum Start der Anreizregulierung beliebig nach oben treiben. Außerdem müsse den Besonderheiten industrieller Werksnetze Rechnung getragen werden. Hier sei im Gegensatz zum Massengeschäft der allgemeinen Versorgung eine diskriminierungsfreie Einzelfallbetrachtung bei der Netznutzung sinnvoll.

Eine wirkungsvolle Entgeltregulierung erfordere einen starken und eigenständigen Regulierer. Dieser dürfe nicht Jahre auf eine Rechtsverordnung zur Anreizregulierung warten müssen, um mit seiner Arbeit beginnen zu können. Das würde nur den Netzbetreibern in die Hände spielen. Er müsse die Anreizregulierung zur Senkung der Netzentgelte selbst entwickeln, anwenden und nach seinen Erfahrungen flexibel anpassen können. “Mit einem schwachen Regulierer bleiben sinkende Netzentgelte eine Illusion“, so der VIK-Geschäftsführer Dr. Alfred Richmann.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen Telefon: 0201/810840, Telefax: 0201/8108430

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