Energiewirtschaftsgesetz / Kein Durchbruch für Wettbewerb, noch viel Arbeit für Vermittlungsausschuss
(Essen) Mit der Bundestagsdebatte zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) am 15. April und der Überweisung an den Bundesrat eröffneten sich neue Chancen für funktionierenden Wettbewerb bei Strom und Erdgas in Deutschland. Nach Ansicht der Netzkunden müssten Bundestag und Bundesrat noch zahlreiche wichtige Weichen am vorliegenden EnWG richtig stellen, um dem Wettbewerb bei Strom und Erdgas in Deutschland endlich zum Durchbruch zu verhelfen.
- Der derzeitige Gesetzentwurf führe zu keinem bundesweit funktionierenden Gaswettbewerb. Es müsse für ganz Deutschland ein funktionsfähiges Entry-Exit-Gasnetzzugangsmodell mit anfangs bereits wenigen Regelzonen und weitreichenden Kooperationsverpflichtungen im EnWG verankert werden.
- Mehr Wettbewerb um Regelenergie müsse durchgesetzt werden, da die Regelenergiekosten zu rund 40 Prozent die Höhe der Übertragungsnetzentgelte bestimmten. Weil Strom nicht gespeichert werden könne, diene die Regelenergie zum Ausgleich der Stromschwankungen im Netz. Die derzeit vier abgeschotteten Märkte der vier großen Stromunternehmen, die diese zu 80 bis 100 Prozent beherrschten, seien zu einem einzigen Markt zu verschmelzen.
- Die Regulierungsbehörde brauche größere Freiräume zumindest dort, wo Gesetz und Verordnungen nicht griffen, um Strom- und Gasmärkte weiter entwickeln zu können. Andernfalls könnten Gesetzeslücken den Liberalisierungsprozess lähmen.
- Die Genehmigung von Netzentgelteerhöhungen in der Übergangsphase bis zur Anreizregulierung sei bisher nur bei Strom vorgesehen. Gas sei dringend einzubeziehen. Andernfalls könnten die Netzpreise bis zum Eingreifen der Regulierung enorm steigen.
- Netzentlastendes Verhalten von Stromkunden sei verursachergerecht zu berücksichtigen und gesetzlich zu verankern. Die Regulierungsbehörde müsse schnell über diese Netzentgelteabsenkungen entscheiden.
- Die Besonderheiten industrieller Werksnetze mit ihren wenigen, im Produktionsverbund stehenden Kunden seien zu berücksichtigen. Hier sei im Gegensatz zum Massengeschäft der allgemeinen Versorgung eine Einzelfallbetrachtung durchführbar, die eine diskriminierungsfreie Netznutzung sicherstelle.
- Unverhältnismäßig hohe Renditen der Netzgesellschaften durch die Kalkulation nach dem Prinzip des Nettosubstanzerhaltes seien inakzeptabel. Beim Realkapitalerhalt als Kalkulationsmethode würden die Netzkunden mit jährlich etwa 1,5 Mrd. Euro weniger belastet, einem Preissenkungspotential von sieben bis acht Prozent. Die mögliche kalkulatorische Berücksichtigung der Körperschaftssteuer führe zu einer einseitigen Bevorzugung der Netzunternehmen. Ein Preiserhöhungsvolumen von jährlich ein bis zwei Mrd. Euro (fünf bis zehn 10 Prozent) sei damit verbunden.
Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
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