"Enttäuschend auf ganzer Linie!" / Verbraucher Initiative zur Öffnung der Energiemärkte
(Berlin) - Mit dem Beschluss zur Öffnung der Energiemärkte im Jahr 2007 schiebt die EU nach Ansicht der Verbraucher Initiative e.V. dringende Verbesserungen auf die lange Bank. Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben weitgehend unberücksichtigt. Das Recht der Kunden auf freie Wahl des Energieversorgers ist im Strombereich bereits seit 1998 verankert, nur steht es bislang lediglich auf dem Papier. In Wahrheit ist die Marktentwicklung fast völlig an den Kundeninteressen vorbei gegangen und bedarf schnellstmöglich durchgreifender Reformen. Für die Verbraucher Initiative e.V. ist die Entscheidung des EU-Ministerrates deshalb auf ganzer Linie enttäuschend.
"In Brüssel haben sich die Bremser und Besitzstandwahrer durchgesetzt," resümiert Ralf Schmidt, Fachbereichsleiter Umwelt der Verbraucher Initiative e.V., die Entscheidung. Deshalb wird die Liberalisierung auch in den kommenden Jahren an den Verbrauchern vorbei gehen. Völlig in den Sternen steht zudem, ob der Beschluss zumindest ab dem Jahr 2007 zu mehr Preistransparenz und einem fairen Wettbewerb führen wird.
Es bleiben zu viele Fragezeichen, etwa bei der Trennung von Energieverkauf und -transport. Die EU-Kommission setzt hier am richtigen Punkt an, doch haben die zuständigen Minister die ursprüngliche Regelung völlig verwässert. Schmidt: "Wir glauben nicht, dass ein fairer Wettbewerb entsteht, wenn die Energieversorger ihre Netze einfach ihren neu gegründeten Tochtergesellschaften übertragen können."
Dass diese Regelung 2006 noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden soll, zeigt zudem, wie unentschlossen die EU-Ministerriege zu Werke gegangen ist. Die Bundesregierung hat hier dem deutschen Weg einer Verbändevereinbarung die Tür offen gehalten, obwohl sich die freiwillige Vereinbarung als größtes Hindernis für den Markt erwiesen hat. Schmidt: "Der deutsche Weg ist ein Irrweg. Denn wer mehr Markt haben will, der muss den gesetzlichen Rahmen dafür schaffen und darf sich nicht auf die freiwilligen Zusagen der Wirtschaft verlassen."
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