Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI)
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Entwaldungsverordnung: Ein wichtiger Schritt - die Richtung stimmt, aber das Ziel ist noch nicht erreicht

(Bonn) - Der Schutz der Wälder ist ein zentrales Ziel, das die Unternehmen der deutschen Süßwarenindustrie ausdrücklich befürwortet. Auch der Ansatz der EU-Kommission, Bürokratie abzubauen, ist richtig und wichtig. Dennoch bleibt beim aktuellen Vorschlag zur Änderung der Entwaldungsverordnung (EUDR) Verbesserungsbedarf. Entlastet wird in erster Linie das EU-Informationssystem, nicht aber die nachgelagerte Lieferkette: für nachgelagerte nicht-KMU kommen sogar neue Herausforderungen hinzu.

"Wir unterstützen die Vorhaben der Entwaldungsverordnung. Doch ohne eine praxistaugliche Ausgestaltung wird sie ihr Ziel verfehlen", sagt Dr. Carsten Bernoth, Hauptgeschäftsführer im Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI). "Im anstehenden Trilogverfahren muss deshalb nachgebessert werden, damit die EUDR praxistauglich, mittelstandsfreundlich und ihrer Umweltwirkung wirklich gerecht wird. Die Wirtschaft steht für einen technischen Dialog bereit."

Zentrale Belastungen bleiben nach dem aktuellen Kommissionvorschlag auch zukünftig bestehen. So stellen die weiterhin erforderliche bürokratische Sammlung und Weitergabe von Referenznummern einen erheblichen administrativen Aufwand für die Unternehmen, groß wie klein, dar, und dies ohne praktischen Nutzen für den Waldschutz vor Ort. Der BDSI fordert eine Entlastung und daher den Wegfall dieser Verpflichtung in der gesamten nachgelagerten Lieferkette. Nach der EUDR verpflichtet und verantwortlich sollte allein der Importeur bzw. Erstinverkehrbringer sein ("importer only-Ansatz"), denn was einmal geprüft in die EU eingeführt wurde, muss ohne weitere bürokratische Belastungen verwendet und weiterverarbeitet werden können.

Die digitale Datenübermittlung über das EU-System TRACES ist ein weiteres noch ungelöstes Problem. Das System ist immer noch nicht vollumfänglich betriebsbereit, verbindliche Datenstandards fehlen, Schnittstellen sind technisch unzuverlässig und Testmöglichkeiten sind stark eingeschränkt. Eine funktionierende und stabile Implementierung bis zum 31.12.2025 ist nicht absehbar.

Und um schließlich die vielen, noch offenen Fragen zu klären, ist ein zeitnahes Veröffentlichen des überarbeiteten Fragen-und-Antworten-Dokuments der EU-Kommission dringend erforderlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI), Solveig Schneider, Leiter(in) Kommunikation, Schumannstr. 4-6, 53113 Bonn, Telefon: 0228 26007-0

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