Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)

Erbrechtsstudie der DGE ein großer Erfolg

(Freiburg) - Anfang Mai 2006 hat die Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE) in Zusammenarbeit mit dem Kanzleiberater Dieter Baumert von der AWUS Management for Professionals (Köln) eine Umfrage zu Fragen des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge unter ca. 4.800 Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Notaren in Deutschland und dem europäischen Ausland durchgeführt. Mehr als 285 nationale und internationale Berufsträger und Kanzleien, die im Erbrecht tätig sind, haben geantwortet.

Ein erster Schwerpunkt der Befragung war die Ausrichtung und der Umfang der erb-rechtlichen Beratung in der Praxis.

Die Befragten sind zu 97 Prozent in testamentarischen Fragen bzw. zu 96 Prozent in Fragen des allgemeinen Erbrechts tätig. Einen breiten Anteil hat auch das Gesellschaftsrecht bzw. Fragen der Unternehmensnachfolge mit 92 Prozent. Das Unternehmertestament und das Erbschaftsteuerrecht folgen mit 87 Prozent bzw. 85 Prozent der Nennungen.

Die prozessuale Durchsetzung von Erbrechtsansprüchen nimmt mit 74 Prozent breiten Raum ein. Im Bereich der Erbenermittlung sind national 70 Prozent der Befragten tätig. Auch die Tätigkeit im Zusammenhang mit Testamentsvollstreckungen wurde von 67 Prozent benannt. Im Bereich des Stiftungsrechts sind 63 Prozent der Befragten mit Leistungsangeboten präsent. Viele der befragten Rechtsanwälte und Berater zeigten ein überraschend großes Interesse an Fragestellungen der internationalen erbrechtlichen Beratung (78 Prozent).

Die wenigsten Berater haben ganzheitliche Leistungsangebote entwickelt, viele sind nur zu ganz speziellen Fragen des Erbrechts bzw. der Unternehmensnachfolge tätig. Ganzheitliche Ansätze, die über das berufsspezifische Leistungsangebot der jeweiligen Beraterprofession hinausgehen, fehlen völlig.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Abfrage nach erbrechtlichen Weiterbildungsangeboten. Hier wurden die Themen „Unternehmensnachfolge“ mit 95 Prozent und „Testamentsgestaltung“ mit 90 Prozent vorrangig genannt.

Defizite traten in diesem Zusammenhang in der Marktbearbeitung auf. Nur knapp 53 Prozent der Befragten haben spezielle Produkte für eine gezielte aktive Marktbearbeitung erarbeitet. Über eine Zielkundendatenbank für potentielle Kunden (z. B. Unternehmen, Familiengesellschaften; Privatpersonen mit Nachlassvermögen) verfügen nur 8 Prozent der Befragten. Diese Lücke im Beratungsbedarf will die DGE künftig durch verstärkte Zusammenarbeit mit Banken und Sparkassen abdecken.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE), c/o Dr. Ouart & Collegen Franz M. Große-Wilde, Vorstandsmitglied Mozartstr. 5, 79104 Freiburg Telefon: (0761) 1563030, Telefax: (0761) 7074776

(tr)

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