Erbschaft: Warum Banken einen Erbschein verlangen
(Berlin) - Wenn ein Familienangehöriger verstorben ist und Inhaber eines Kontos oder Depots bei einem Kreditinstitut war, kann die Familie ohne bereits bestehende Vollmacht nicht auf die Guthaben zugreifen. Denn die Bank ist berechtigt einen Erbschein zu verlangen, sobald Familienangehörige über die Konten verfügen wollen. Die Bank kann auf den Nachweis durch einen Erbschein dann verzichten, wenn die Erben eine beglaubigte Abschrift des Testaments mit der dazugehörigen Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts vorlegen.
Hintergrund: Da bei einem Tod eines Familienangehörigen nicht zwangsläufig auch dessen Familie Erbe des Vermögens ist, muss sich eine Bank Klarheit über die Person des oder der Erben verschaffen. Wenn mehrere Erben vorhanden sind, können diese zudem nur gemeinschaftlich über die Guthaben verfügen. Erst nach dieser Prüfung kann die Bank auszahlen. Ein Testament erfüllt diese Bedingungen nicht, da das vorgelegte Testament beispielsweise durch ein später geschriebenes überholt sein könnte. Erben müssen den Erbschein oder die Eröffnung des Testaments beim Nachlassgericht - also dem zuständigen Amtsgericht - beantragen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)
Burgstr. 28
10178 Berlin
Telefon: 030/16630
Telefax: 030/16631399
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