Pressemitteilung | Bundesverband der Selbständigen / Deutscher Gewerbeverband e.V. (BDS-DGV) - Bundesgeschäftsstelle

Erbschaftssteuer gefährdet Unternehmensnachfolge / Steuererlass kann Zukunft der Firmen sichern

(Berlin) - Zur aktuellen ZEW-Studie zur Erbschaftsteuer, erstellt für Bundesfinanzminister Eichel, erklärt Rolf Kurz, Präsident des Bundesverbands der Selbständigen (BDS): „Die Erbschaftssteuer bedroht die erfolgreiche Fortführung mittelständischer Unternehmen. Denn der Steuerfreibetrag von 225.000 Euro ist meist schon durch den Wert der Firmenimmobilie - etwa Lagerhallen oder ein Hotel in Innenstadtlage - überschritten. Folge: Wenn die Erben nichts auf der hohen Kante haben, müssen sie das Haus verkaufen - und da das Finanzamt Druck macht, vermutlich zu einem ungünstigen Preis. Der Verkehrswert der Immobilie, der nur auf dem Papier steht, vernichtet so das Lebenswerk der Eltern.“

Die Auswirkungen der Erbschaftsteuer auf die Unternehmensnachfolge zeigt eine BDS-Umfrage unter seinen Mitgliedern. Demnach sehen 87 Prozent der Chefs, die ihre Firma in den nächsten zehn Jahren an einen Nachfolger übergeben wollen, die Zukunft des Betriebs durch die Erbschaftssteuer gefährdet; 86 Prozent davon sogar „erheblich“ bis „bedrohlich“. Unterstrichen wird die Brisanz durch die Antwort darauf, wer das Unternehmen fortführen wird: 81 Prozent der Nachfolger kommen aus der Familie, nur elf Prozent sind Externe - bisherige Mitarbeiter als künftige Bosse rangieren mit acht Prozent auf Rang drei.

Kurz kritisiert auch die Bundesratsinitiative von Ministerpräsidentin Heide Simonis zur Änderung der Erbschaftsteuer: „Ihr Vorschlag ist enttäuschend und mittelstandsfeindlich, denn das bloße Erhöhen des Freibetrags auf 2 Millionen Euro hilft nur ganz kleinen Unternehmen. Betriebsvermögen, das darüber liegt, will sie drastisch besteuern. Das aber ist absurd, weil die Vermögenswerte der Firma ja bereits versteuert wurden.“ Sichern könnte die Unternehmensnachfolge - und somit die Familientradition - eine u.a. von Bayerns Wirtschaftsminister Wiesheu diskutierte Stundung oder ein vollständiger Erlass: Je nach Regelung könnte bei Fortführung des Betriebs die Steuerschuld nach zehn Jahren bis auf Null sinken und dann erlassen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Selbständigen - Deutscher Gewerbeverband e.V. (BDS-DGV), Bundesgeschäftsstelle Platz vor dem Neuen Tor 4, 10115 Berlin Telefon: 030/2804910, Telefax: 030/28049111

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