Erbschaftssteuerreform enttäuscht / Mehrbelastung für die Immobilienwirtschaft von fast 300 Prozent
(Berlin) - Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) zeigte sich angesichts der gestrigen Verabschiedung des Referentenentwurfs zur Erbschaftssteuerreform durch das Bundeskabinett enttäuscht und forderte eine rasche Nachbesserung des Gesetzes. Die Immobilienwirtschaft hat mit Fassungslosigkeit zur Kenntnis genommen, dass der Gesetzgeber Immobilienunternehmen weiterhin nicht als produktiv tätige Unternehmen ansieht, so Ira von Cölln, Steuerrechtsexpertin des BFW. Die Wohnungswirtschaft muss bei der erbschafts- und schenkungsrechtlichen Verschonung des Betriebsvermögens anderen Branchen mindestens gleichgestellt werden.
Bei der Besteuerung von Betriebsvermögen dürfe es keinen Unterschied machen, ob Autos oder Wohnungen vermietet werden. Andernfalls sei davon auszugehen, dass Unternehmen in erheblichem Umfang Wohnungen verkaufen und drastische Einsparungen bei der Unterhaltung vornehmen müssten. Außerdem warnt der BFW davor, dass die geplante Erhöhung der Freibeträge für vermietete Immobilien kaum ausreiche, die unterschiedlichen regionalen Wertunterschiede flächendeckend in Übereinstimmung zu bringen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Unternehmen, deren Vermögen zu mehr als 50 Prozent aus vermieteten Immobilien besteht, bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt werden sollen.
Nach Berechungen des BFWs entstehen für Immobilienunternehmen durch die Erbschaftssteuerreform Mehrbelastungen von zum Teil fast 300 Prozent. So würde beispielweise für ein Immobilienunternehmen mit Mischbeständen die Steuerlast von aktuell 60 Millionen Euro nach neuem Recht auf knapp 215 Millionen Euro steigen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW)
Oliver Falk, Pressesprecher
Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin
Telefon: (030) 32781-0, Telefax: (030) 32781-299
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