Pressemitteilung | Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB)

Erbschaftsteuer blendet Freiberufler komplett aus

(Berlin) - Der BFB zum Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform, der heute (5. März 2008) Gegenstand der Anhörung im Finanzausschuss sein wird.

„Der Gesetzentwurf blendet die Freiberufler komplett aus. Die Hand will der Fiskus zwar aufhalten und miterben, aber beim sogenannten Abschmelzmodell fallen die Freiberufler durchs Entlastungsraster“, so BFB-Präsident Dr. Ulrich Oesingmann.

„In den meisten Freien Berufen ist es rechtlich nicht möglich, als Erbe eine selbstständige Existenz fortzuführen, da hierzu in der Regel personengebundene Vorqualifikationen sowie Zulassungen notwendig sind. Eine Arztpraxis etwa ist und bleibt eine Arztpraxis und kann im Erbfall von der nächsten Generation nicht weitergeführt werden, wenn der Erbe etwa Anwalt oder Bauingenieur ist. So schlägt die Erbschaftsteuer bei den Freiberuflern mit voller Wucht durch und wird fällig“, erläutert Oesingmann.

Nach Ansicht des BFB werden die Erben durch die Regelung faktisch zum Verkauf gezwungen. So aber wird der mit dem Abschmelzmodell anvisierte Anreiz zur Fortführung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen ad absurdum geführt, wird kein Käufer gefunden. Zudem werden die Freiberufler gegenüber jenen Betrieben diskriminiert, die das Abschmelzmodell künftig anwenden können und finanziell profitieren.

Es wartet noch ein weiterer Fallstrick auf die Freiberufler. Laut vorliegendem Diskussionsentwurf einer Durchführungsverordnung kann der gemeine Wert im vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelt werden. Dies aber ist für die Freien Berufe schlichtweg nicht anwendbar. Bestimmt doch der Inhaber fachlich und persönlich die Qualität seiner Praxis und damit auch ihren Wert. Stirbt er, vermindert sich der Wert massiv oder wird komplett vernichtet. „Durch die hohe Bindung an die Person ist der faktische Wert eines Büros, einer Praxis oder einer Kanzlei etwa nur schwer zu ermitteln. Und damit werden auf die Erben von Freiberuflern auch noch hohe Kosten für notwendige Gutachten zukommen“, erklärt Oesingmann abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB) Presse- / Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 34, 10117 Berlin Telefon: (030) 284444-0, Telefax: (030) 284444-40

(el)

NEWS TEILEN: