Pressemitteilung | Verband Wohneigentum e.V. (VWE)

Erbschaftsteuer-Erhöhung auf leisen Sohlen / Verband Wohneigentum fordert Korrektur für Haus- und Wohnungseigentümer

(Bonn/Berlin) - Unter den vielen Regelungen im Jahressteuergesetz 2022 findet sich eine teure Überraschung für Immobilienbesitzer, nicht zuletzt sind selbstnutzende Wohneigentümer und -eigentümerinnen betroffen. Der Verband Wohneigentum (VWE) fordert, die geplante Anpassung des Bewertungsverfahrens von Immobilien im Erbschaftsrecht zu überdenken oder drohende Belastungen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen über entsprechend dynamisierte Freibeträge aufzufangen.

In Artikel 12 werden die Bewertungsvorschriften im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, die alle Formen von Vermögen betreffen, aufgegriffen, um sie bezüglich des Immobilienvermögens an der allgemeinen Immobilienwertermittlungs-Verordnung zu orientieren. Damit soll dem Gebot des Bundesverfassungsgerichts von 2006 Rechnung getragen werden, Ungleichbehandlung verschiedener Vermögensarten zu vermeiden und in sich widerspruchsfreie Maßstäbe für die Immobilienbewertung zu schaffen. Tatsächlich ist aber bei der aktuellen Anpassung vielfach eine deutliche Erhöhung der Immobilienwerte zu erwarten. Damit steht eine massive Steuererhöhung auch für das selbstgenutzte Wohneigentum bevor, beispielsweise wenn Wohneigentum vererbt oder per Schenkung übertragen wird.

"Wenn der Gesetzesentwurf wie vorgelegt verabschiedet wird, wird das Schenken und Erben so verteuert, dass viel mehr Betroffene als bisher trotz Freibetrag die Immobilie veräußern müssen, um die sofort fällige Erbschaftsteuer zahlen zu können", fasst Manfred Jost, Präsident des VWE, zusammen. Jost fordert eine umgehende Korrektur des Bewertungsverfahrens: "Sollte dies nicht erfolgen, erwarten wir eine Erhöhung der Freibeträge, die der voraussichtlichen Wertsteigerung der selbstgenutzten Immobilie folgt, also ca. 30 Prozent mehr als bisher."

Unabhängig davon sei die komplette Steuerbefreiung für Ehegatten und Kinder bei Übernahme der ererbten Wohnung für Eigennutzung beizubehalten. Aber auch sonstige begünstigte Verwandte, die das Haus nach Wunsch des Erblassers selbst bewohnen wollen, sollen dies ohne Steuerbelastung tun können. "Üblicherweise ist ein ererbtes Haus zu sanieren, was höhere Investitionen der Erben erfordert. Politisch erwünschte Energieeffizienz und Ressourcenschonung sollte auch bei Immobilien an dieser Stelle effektiv gefördert werden", so Jost. Auch Enkel, Nichten oder Großneffen, die ein Haus zur Eigennutzung erben, würden sich mit der Immobilie und dem Umfeld identifizieren und mit ihrem Engagement zur Stabilität des Quartiers beitragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Wohneigentum e.V. Anna Florenske , Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Oberer Lindweg 2, 53129 Bonn Telefon: (0228) 6046820, Fax: (0228) 6046825

(jg)

NEWS TEILEN: