Erbschaftsteuerreform: Mittelständische Immobilienwirtschaft weiterhin erheblich benachteiligt
(Berlin) - Anlässlich der heutigen (5. März 2008) öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses forderte der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) eine schnelle Nachbesserung des Entwurfs zur Reform der Erbschaftsteuer. Durch die geplante Reform werden viele, oft in Generationen gewachsene mittelständische Immobilienunternehmen gezwungen, an kurz- oder mittelfristig orientierte Finanzinvestoren zu veräußern, warnte der BFW-Vorsitzende Walter Rasch. Mieterhöhungen und fehlende Sanierungen könnten die Folge sein.
Es sei nicht zu erklären, welcher Unterschied zwischen einer Immobiliengesellschaft und einer Autovermietung bestünde, so Rasch. Die Autovermietung ist nach erbschaftsteuerlichem Ansatz ein produktives Unternehmen und wird steuerbefreit, ein Wohnungsunternehmen nicht. Der BFW regt daher an, auch Wohnimmobilien unter das begünstigte Betriebsvermögen fallen zu lassen und nicht als Verwaltungsvermögen zu betrachten. Zur Vermeidung von Umgehungstatbeständen könnte eine Mindestgrenze für Wohneinheiten oder eine Lohnsummengrenze angesetzt werden, die auf eine unternehmerische Immobilienverwaltung schließen lassen, schlägt Rasch vor. Nach Ansicht des BFW stellt die Benachteiligung von Wohnungsunternehmen angesichts des gleichzeitig begünstigten land- und fortwirtschaftlich genutzten Grundvermögens eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes dar. Die Branche beschäftigt laut Angaben der Bundesregierung und des Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. rund 2,15 Millionen Menschen direkt und indirekt und trägt rund 11 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei. Werden die von der Bauwirtschaft durch Neubau und Modernisierung von Immobilienbeständen erbrachten Leistungen hinzugerechnet, erreicht dieser Anteil sogar rund 17 Prozent.
Nach Berechungen des Verbandes entstehen mittelständischen Immobilienunternehmen durch die geplante Erbschaftsteuerreform Mehrbelastungen von bis zu 300 Prozent. Der BFW rechnet außerdem mit steigenden Belastungen durch die neuen Bewertungsansätze des Bundesfinanzministeriums.
Der Verband machte auch deutlich, dass der geplante zehnprozentige Bewertungsabschlag auf vermietete Wohnimmobilien nicht ausreicht, um die höhere Besteuerung durch die Bewertung zu Verkehrswerten aufzufangen. Der Abschlag sollte mindestens 20 Prozent betragen, forderte Walter Rasch. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Unternehmer und Privateigentümer nicht mehr in den deutschen Immobilienmarkt, sondern in andere Kapitalanlagen wie Aktien investieren. Dies ergebe sich auch durch die niedrige Abgeltungssteuer von 25 Prozent für Kapitalvermögen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW)
Pressestelle
Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin
Telefon: (030) 32781-0, Telefax: (030) 32781-299
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