Pressemitteilung | ULA e.V. - Deutscher Führungskräfteverband

Erfolg für die ULA - Minderheitenschutz in der Betriebsverfassung bleibt erhalten

(Berlin) - Mit großer Befriedigung hat die ULA auf die Entscheidung des deutschen Bundestags reagiert, bei der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes zentrale Teile der Regelungen zum Minderheitenschutz zu erhalten.

ULA-Präsident Dr. Peter Weber: „Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Pluralismus auf der Ebene der betrieblichen Interessenvertretung die Position der Betriebsräte entgegen den immer wieder aufgestellten Behauptungen nicht schwächt. Wir sind sehr zufrieden darüber, dass die konstruktive Zusammenarbeit der Vertreter großer Gewerkschaften mit den unabhängigen Kandidaten oder den Vertretern kleiner Arbeitnehmervertretungen auch in Zukunft auf Augenhöhe fortgesetzt werden kann. Für den Rückhalt und die Legitimation der Betriebsräte bei den Beschäftigten ist dies von besonderer Bedeutung.“

Die bisherigen Planungen sahen vor, dass bei den betriebsratsinternen Wahlen – namentlich bei der Besetzung der Ausschüsse sowie bei der Aufteilung der Freistellungen – das seit 1988 geltende Verhältniswahlrecht durch das Mehrheitswahlrecht ersetzt werden soll.

Dies hätte zur Folge gehabt, dass in einem durch Listenwahl gewählten Betriebsrat die Mehrheitsliste die gesamte Gremienarbeit hätte monopolisieren können. Zu den Betroffenen hätten auch zahlreiche angestellte Führungskräfte gezählt, die weiterhin dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen, da sie nicht leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sind.

Unabhängige Betriebsräte oder Vertreter kleinerer Organisationen hätten entweder keine Chance mehr auf eine gleichberechtigte Teilhabe an der in vielen Fragen entscheidenden Gremienarbeit gehabt – oder aber ihre Beteiligung wäre vollständig vom Wohlwollen der Mehrheitslisten abhängig gewesen.

Vor allem der Widerstand der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung führte nun dazu, dass es bei dem Verhältniswahlrecht bleibt. Großen Anteil an dem Erfolg haben aber auch die kleineren Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen sowie die Arbeitgeberverbände, die zusammen mit der ULA während der Expertenanhörung im Bundestag sowie auch öffentlich für einen Erhalt des Minderheitenschutzes deutlich Stellung bezogen. Minderheitenlisten haben damit weiterhin Aussicht auf eine Vertretung in den Ausschüssen bzw. einen Anteil an den Freistellungen entsprechend ihrem Wahlergebnis.

Quelle und Kontaktadresse:
ULA Union der Leitenden Angestellten e.V. Kaiserdamm 31 14057 Berlin Telefon: 030/3069630 Telefax: 030/30696313

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