Pressemitteilung | Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV OT)

Erfolgreiche Verhandlungen: BIV-OT und hkk Krankenkasse schließen neuen Vertrag ab

(Dortmund) - Nach einem Jahr intensiver Verhandlungen haben sich der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) und die gesetzliche hkk Krankenkasse auf einen neuen vollumfänglichen OT-Vertrag verständigt. Dieser umschließt die Produktgruppen 02, 05, 08, 10, 17, 23, 24 sowie 37. Durch die Umsetzung dieses Vertrags ist die hkk die erste gesetzliche Krankenkasse, mit der der BIV-OT die neue Struktur des Hilfsmittelverzeichnisses nach Fortschreibung der PG 24 umgesetzt hat. Geltungsbeginn ist der 1. August 2020.

"Nach langen, konstruktiven und zielorientierten Gesprächen bin ich mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Der neue Vertrag mit der hkk gewährleistet eine qualitätsgesicherte Patientenversorgung, die unsere mittelständisch organisierten Betriebe flächendeckend wirtschaftlich sehr gut umsetzen können", meint Albin Mayer, Vizepräsident und Wirtschaftsausschuss-Vorsitzender des BIV-OT, über den Vertragsabschluss.

Der neue vollumfängliche Rahmenvertrag regelt die Versorgung gesetzlich Versicherter mit Hilfsmitteln des orthopädie-technischen Bereichs gemäß § 127 Abs. 1 SGB V. Er umschließt die Produktgruppen (PG) 02 (Adaptionshilfen), 05 (Bandagen), 08 (Einlagen), 10 (Gehhilfen), 17 (Hilfsmittel zur Kompressionstherapie), 23 (Orthesen), 24 (Beinprothesen) und 37 (Brustprothesen).

2017 wurde vom Gesetzgeber mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) veranlasst, die Versorgungsstrukturen an den Stand der Technik anzupassen und die Qualität der Versorgung wieder in den Fokus der Versorgung zu rücken. 2019 wurde die neue Struktur in der PG 24 im Hilfsmittelverzeichnis durch den GKV-Spitzenverband umgesetzt. Erst mit der Überführung dieser Struktur in die Versorgungsverträge können Versicherte auf die Übernahme der entsprechenden Kosten durch die Krankenkasse bei der Versorgung durch Sanitätshäuser und orthopädie-technische Werkstätten vertrauen.

Eine Besonderheit dieses Abschlusses liegt darin, dass nun erstmalig die neue Struktur des Hilfsmittelverzeichnisses in der PG 24 angewandt wird.

Mayer, Verhandlungsführer seitens der Leistungserbringer, bewertet diese Entwicklung positiv: "Die Komplexität und der Fortschritt in der Orthopädie-Technik sowie dementsprechend weiterentwickelte Versorgungskonzepte stellen neue Anforderungen an das Fach. Die Neustrukturierung des Hilfsmittelverzeichnisses in der PG 24 seitens GKV-Spitzenverband war dringend geboten. Die Einigung definiert aus heutiger Sicht, wie eine Versorgung der unteren Extremität auf dem Stand der Technik flächendeckend gewährleistet werden kann und sollte. Mit dieser Einigung ist die hkk ein Vorreiter. Aber auch in den anderen Versorgungsbereichen können die Versicherten der hkk künftig auf eine qualitativ hochwertige Versorgung vertrauen. Die Verhandlungen waren konstruktiv und zielführend - die Einigung bildet einen optimalen Kompromiss mit der alle Seiten wirklich sehr zufrieden sein können. "

Für die Vertragsverhandlungen wurden dem BIV-OT Mandate verschiedener Leistungserbringergemeinschaften und Verbände übertragen.

Auch Julia Reincken, Verhandlungsführerin seitens der hkk, ist über das Ergebnis erfreut: "Die hkk trägt die Verantwortung für rund 700.000 gesetzlich Versicherte in Deutschland. Mit der Einigung können unsere Versicherten auf eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Hilfsmitteln zurückgreifen. Uns ist es besonders wichtig, unsere Mitglieder an den Fortschritten, die gerade in der technischen Orthopädie immens sind, teilhaben zu lassen. Daher freut es uns, dass wir nach intensiven, teils kontroversen Vertragsverhandlungen, einen umfangreichen, qualitativ guten Vertrag schließen konnten, in dem die gesetzlichen Neuerungen sowie innovative Versorgungs- und Verwaltungsabläufe verankert wurden."

Geltungsbeginn des Vertrags von BIV-OT und hkk ist der 1. August 2020. Die Laufzeit ist auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren festgelegt. Ebenfalls beschlossen wurde eine Preisstaffelung nach dem ersten Jahr.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV) Kirsten Abel, Leiterin Verbandskommunikation Reinoldistr. 7-9, 44135 Dortmund Telefon: (0231) 5570500, Fax: (0231) 55705040

(sf)

NEWS TEILEN: