Pressemitteilung | Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec)

Erhöhung der EEG-Umlage - Missbrauch muss beendet werden

(Hannover) - Jedes Jahr wird im Oktober die von den Endverbrauchern zu zahlende EEG-Umlage für das kommende Jahr berechnet. 2014 steigt sie auf einen neuen Rekordwert von 6,24 ct/kWh. Dabei wird der Strom im Einkauf immer billiger. Aktuell kostet die Kilowattstunde an der Börse EPEXSpot teilweise nur noch 3,8 ct/kWh für den deutschen Markt. Die Preise werden durch die Solar- und Windenergie, sowie durch die Kohlekraft gedrückt. Dabei wird die energieintensive Industrie weiterhin von der Umlage befreit.

Anlagen, die im Eigenbetrieb laufen, sind ebenfalls von der EEG-Umlage befreit, unabhängig von der Effizienz der Anlage (Eigenstromprivileg). Somit besteht für den Eigenbetrieb auch kein Anreiz, in effiziente Anlagentechnik wie KWK zu investieren oder professionelle Energiedienstleister zur Steigerung der Energieeffizienz einzusetzen. "Die angekündigte Erhöhung der EEG-Umlage wird dazu führen, dass KWK-Lösungen für Energiedienstleister zunehmend uninteressant werden. Insbesondere im dezentralen Bereich wird die Nutzung von KWK ebenso wie die Beauftragung eines Energiedienstleisters so verhindert, wodurch die Erschließung umfangreicher KWK-Potenziale nicht erreicht werden kann. Sie führt sogar dazu, dass von Energiedienstleistern betriebene Anlagen mangels Wirtschaftlichkeit von der Stilllegung bedroht sind", kritisiert Birgit Arnold, geschäftsführende Vizepräsidentin des VfW.

Es ist gesellschaftlich und aus sozialen Gesichtspunkten nicht vermittelbar, dass Endkunden die gesamte Last tragen müssen und Industrieunternehmen mit Milliardengewinnen sich nicht beteiligen. Vielmehr muss die Energieeffizienz ausschlaggebend für Vergünstigungen und Ausnahmen sein. Die jetzigen Regelungen belohnen Unternehmen, die viel Strom verbrauchen und das unabhängig davon, wie effizient dieser genutzt oder produziert wird. Hier besteht ein großer Korrekturbedarf.

Der VfW hat bereits 2012 einen Vorschlag entwickelt, nach dem das Eigenstromprivileg abgeschafft wird und nur hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen kleiner 2 MW schrittweise befreit werden können. Diese Anlagen speisen Strom dezentral ins Netz ein, können zur Netzregulierung genutzt werden und erreichen Wirkungsgrade von über 90 Prozent. Neben einer Korrektur der Kostenlastverteilung wird somit auch der Energieeffizienz Rechnung getragen.

Der Vorschlag und weitere Informationen sind auf www.energiecontracting.de zu erhalten.

Nähere Details zum Thema EEG-Umlage für dezentrale Stromlieferanten erfahren Interessierte auf dem VfW-Praxisseminar "Dezentrale Stromvermarktung". Dieses Praxisseminar wird am 05.11.2013 in Hannover stattfinden und u.a. in der Praxis erprobte und bewährte Modelle aufzeigen, bei denen Energiedienstleister echte Effizienz- und Klimavorteile generieren und zugleich keine EEG-Umlage fällig wird.

Quelle und Kontaktadresse:
VfW Verband für Wärmelieferung e.V. Pressestelle Lister Meile 27, 30161 Hannover Telefon: (0511) 36590-0, Fax: (0511) 36590-19

(cl)

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