Erneuerbare-Energien-Gesetz paradox: Neue Härtefallregelung steigert Last energieintensiver Unternehmen
(Essen) - Die neue Härtefallregelung* im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) führe bei besonders energieintensiven Unternehmen etwa der Chemie- oder Aluminiumbranche zu Mehrkosten von über 2 Mio. pro Jahr, so der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft. Grund dafür sei die nun anstehende Verdopplung der im EEG als Regelfall vorgesehenen spezifischen Belastung von 0,05 Ct/kWh, dies machten die jüngst an die Unternehmen versandten Härtefall-Bescheide deutlich.
Damit werde die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers, die Existenz der besonders energiekostensensiblen Industrie zu sichern, konterkariert. Verantwortlich für diese Entwicklung sei der sog. Umverteilungsdeckel im EEG. Er sei viel zu eng gefasst und benachteilige die besonders energieintensiven Unternehmen. Gerade bei ihnen sollten aber mit der Härtefallregelung 2003 dauerhafte und spürbare Entlastungen herbeigeführt werden. Das Gegenteil sei heute der Fall: Die Belastungen stiegen wieder. Der VIK fordere daher eine schnelle Überarbeitung der Härtefallregelung im EEG, um endlich eine sachgerechte und wettbewerbsverträgliche Begrenzung der EEG-Kostenbelastung für energieintensive Unternehmen herbeizuführen.
* Nach der durch die Novellierung des EEG Mitte 2004 geänderten Härtefallregelung können energieintensive Unternehmen eine Verminderung der EEG-Belastung beantragen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen (Stromverbrauch über 10 Mio. kWh pro Jahr und Stromkostenanteil an der Bruttowertschöpfung von mehr als 15 Prozent). Bisher waren die EEG-Belastungen für besonders energieintensive Unternehmen auf 0,05 Ct/kWh begrenzt, diese fixe Belastung wurde im novellierten Gesetz durch eine jährlich neu zu ermittelnde Belastung ersetzt. Der Belastungszuwachs der nicht unter die Härtefallregelung fallenden Stromkunden ist dabei auf 10 Prozent begrenzt. Die sich dabei ergebende Finanzierungslücke werde durch eine Anhebung der Härtefallbelastung über 0,05 Ct/kWh hinaus geschlossen.
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VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
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