Erweiterung des EU-Rahmenbeschlusses Terrorismusbekämpfung muss Verhältnismäßigkeitsgebot berücksichtigen
(Berlin) - Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf auch im Kampf gegen den Terrorismus nicht außer Acht gelassen werden, erklärte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, anlässlich der Ergebnisse des Justiz- und Innenministerrates in Brüssel. Durch die geplanten Regelungen bestehe die Gefahr, dass auch Handlungen unter Strafe gestellt werden, die nur hypothetisch in Verbindung zu einer terroristischen Straftat stehen. Damit könne der Rahmenbeschluss zu Rechtsunsicherheit und Freiheitsverlusten führen, ohne jedoch den Schutz der Bevölkerung merklich zu verbessern. Es muss daher sichergestellt werden, dass die geplante Erweiterung der Strafbarkeit von terroristischen Handlungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten unter das Verhältnismäßigkeitsgebot gestellt werden kann. Nur so ist mit den begrenzten nationalen Ressourcen bei Polizei und Justiz, eine Strafverfolgung zu gewährleisten, die unter Wahrung der Grundrechte einen echten Rechtsgüterschutz bietet, so Frank. Zu verweisen sei dabei auf das einschlägige Übereinkommen des Europarates, aus welchem der aktuelle Vorschlag teilweise, jedoch ohne Übernahme der Verhältnismäßigkeitsklausel, übernommen worden sei. Die Position der Bundesregierung, auf die vollständige Übernahme des dortigen Textes unter Einschluss dieser Klausel zu bestehen, ist richtig, erklärte Frank. Besser sei es jedoch, auf den Sonderweg einer unionsinternen Gesetzgebung ganz zu verzichten und über die Ratifizierung des Europarats- Übereinkommens durch alle Mitgliedstaaten, für Rechtsicherheit und Augenmaß im Kampf gegen den Terrorismus in ganz Europa zu sorgen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)
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