Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Es ist höchste Zeit für ein deutsches Antidiskriminierungsgesetz

(Berlin) - Als konsequente Umsetzung von geltendem europäischen Recht begrüßt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) den Entwurf der Regierungskoalition für ein deutsches Antidiskriminierungsgesetz. Zwar schreibe schon das Grundgesetz vor, dass keine Person wegen ihres Geschlechts, ihrer Abstammung, Rasse, Heimat und Herkunft, wegen ihres Glaubens, ihrer religiösen und politischen Anschauung oder Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Die Wirklichkeit sehe jedoch vielfach anders aus. Die Europäische Kommission habe daher rechtliche Schritte gegen Deutschland angekündigt, weil bis jetzt zwei Antidiskriminierungsrichtlinien nicht in nationales Recht umgesetzt wurden.

Es sei überfällig gewesen, diesen Missstand endlich zu beseitigen. So plane der Rat der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) den Erlass einer sogenannten „Loyalitätsrichtlinie“ und damit neue Diskriminierungstatbestände. Danach dürften grundsätzlich nur noch Kirchenmitglieder eingestellt werden.

Kirchliche Träger in der Sozial- und Gesundheitsbranche hätten ein Angebotsmonopol. Allein in Nordrhein-Westfalen seien 70 bis 80 Prozent aller Krankenhäuser kirchlich. In vielen Bundesländern gebe es fast nur noch von Kirchen betriebene Kindertagesstätten, Behinderten- und Altenpflegeeinrichtungen. Erzieherinnen, Krankenpflegekräfte, Altenpfleger und Pädagogen einer anderen religiösen Gesinnung hätten vor diesem Hintergrund kaum noch eine Chance, einen Arbeitsplatz zu finden. Dieses Beispiel belege, wie dringend ein deutsches Antidiskriminierungsgesetz benötigt werde.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V., Bundesvorstand Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Telefon: 030/69560, Telefax: 030/69563956

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