Pressemitteilung | Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V. - Hauptstadtbüro
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ESD begrüßt Rentenreform, warnt aber vor GRV-Zwang und Minijob-Aus

(Saarbrücken/Berlin) - Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. begrüßt, dass die Rentenkommission mit ihren Vorschlägen eine grundlegende Reform der Altersvorsorge anstößt. Insbesondere die stärkere Kapitaldeckung weist aus Sicht des Verbandes in die richtige Richtung. Kritisch sieht der ESD jedoch den vorgesehenen Zwang künftiger Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung sowie die pauschale Abschaffung des Minijob-Status.

„Unser Rentensystem braucht mehr als weitere Einzelkorrekturen. Es ist richtig, jetzt den großen Wurf zu versuchen und Finanzierung, Generationengerechtigkeit und Kapitaldeckung gemeinsam in den Blick zu nehmen“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger.

Die Selbstständigen seien bereit, ihren Beitrag zu einer tragfähigen Reform zu leisten. „Wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen und Veränderungen mitzutragen, die unser Land wirtschaftlich und sozial voranbringen. Das bedeutet aber nicht, dass Selbstständige in Systeme gedrängt werden dürfen, die ihrer wirtschaftlichen Realität nicht gerecht werden“, so Lehberger.

Der ESD fordert, bereits tätige Selbstständige grundsätzlich nicht nachträglich in die gesetzliche Rentenversicherungspflicht einzubeziehen. Das von der Rentenkommission vorgesehene voraussetzungslose Opt-out ist daher nur die zweitbeste Lösung. Sollte es zu einer solchen Regelung kommen, darf sie nicht durch zusätzliche Nachweise oder Einzelfallprüfungen erschwert werden. Kritisch bewertet der ESD zudem die Empfehlung, künftige Selbstständige ohne Wahlmöglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.

Der Verband fordert eine verbindliche Mindestabsicherung, ohne Selbstständige auf ein einziges Vorsorgesystem festzulegen. Zur Wahl stehen sollen mindestens zwei gleichwertige Wege, die gesetzliche Rentenversicherung und ein rechtlich gebundenes Altersvorsorgedepot mit Kapitalmarktanteil. Für beide müssen vergleichbare Schutz- und Leistungsstandards gelten. Beiträge müssen sich am tatsächlichen steuerlichen Gewinn orientieren und schwankende Einkommen, Gründungsphasen und wirtschaftliche Härtefälle berücksichtigen.

„Absicherung braucht Verbindlichkeit. Selbstständigkeit braucht Wahlfreiheit. Ist die Mindestabsicherung erreicht, muss die Beitragspflicht enden und unternehmerische Freiheit hinsichtlich der weiteren Altersvorsorge gelten“, betont Lehberger.

Auch die pauschale Abschaffung des Minijob-Status hält der ESD für den falschen Weg. Aus einem begrenzten Arbeitsvolumen entstehe nicht automatisch eine reguläre Stelle. Insbesondere kleine und inhabergeführte Betriebe seien auf einfache und flexible Beschäftigungsformen angewiesen.

Der ESD fordert deshalb, den Sonderstatus der Minijobs und ihre pauschalierte, bürokratiearme Abwicklung zu erhalten.

„Eine große Reform braucht Mut und Differenzierung. Mit unseren Positionspapieren legen wir konkrete Vorschläge vor, die soziale Absicherung, Kapitaldeckung und die wirtschaftliche Realität kleiner Betriebe miteinander verbinden“, erklärt Lehberger abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V. - Hauptstadtbüro, Behrenstr. 42, 10117 Berlin, Telefon: 030 20 45 98 54

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