Pressemitteilung | WBO - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen e.V.

EU: "Big brother" im Straßenverkehrsgewerbe geplant

(Böblingen) - Ein umfassender Ansatz der Generalüberwachung des Fahrpersonals im grenzüberschreitenden Verkehr zeichnet sich ab: Morgen erörtern die Mitglieder des Verkehrsausschusses (TRAN) des EU-Parlaments die sozialen und marktbezogenen Aspekte des sogenannten "Mobility Package", eines Gesetzesvorhabens, welches mehrere Verordnungen und Richtlinien des Sektors grundlegend revidiert. Dabei stehen neben den spezifischen Entsenderegelungen im Straßenverkehr Änderungsanträge zu den Lenk- und Ruhezeiten sowie zum neuen "smarten" Tachographen im Fokus. Der Berichterstatter dieses Dossiers, Wim van de Camp aus den Niederlanden (EVP/CDU), hat in seinem Bericht einen allumfassenden Kontrollansatz vorgeschlagen, der auf die Vorstellungen der Euro Control Route (Verbund Europäischer Kontrollbehörden) zurückgeht.

Schutz personenbezogener Daten bleibt außen vor
So schnell wie möglich soll der neue Smart Tacho ab 2020 verpflichtend für alle grenzüberschreitenden Verkehre eingeführt werden. Die bisherige Übergangsfrist von 15 Jahren des Austauschs wird auf ein Minimum verkürzt. Durch umfangreiche neue Funktionen sollen Straßenkontrollen weitaus effizienter und effektiver möglich sein als bisher.
Der Datenschutz des Fahrpersonals spielt dabei jedoch keine Rolle: Es ist vorgesehen, dass alle aufgezeichneten Daten, auch Identität und Tätigkeiten des Fahrpersonals, in Echtzeit in eine nationale Datenbank transferiert, daraus mögliche und vermeintliche Verstöße generiert, und schlussendlich die zuständigen relevanten Kontrollbehörde innerhalb der EU benachrichtigt werden sollen. Diese Kontrollbehörde kann dann die Verfolgung aufnehmen.
Diese Ideen sind unter dem Eindruck der teilweise untragbaren Zustände in der Güterbeförderung auf den Straßen Europas entstanden. Innerhalb der Personenbeförderung gibt es jedoch kein Nomadentum, sowie keine wesentlichen Entsende- oder Kabotage-Verstöße. Durch diese Themen des Gütersektors gerät die Personenbeförderung wiederholt in Mithaftung und endgültig unter die Räder. Denn auch der neue "smart" Tacho unterscheidet nicht zwischen Bus und Lkw.

Ein einziger entschärfender Änderungsantrag
Nur Markus Ferber (CSU, Augsburg) und Norbert Lins (CDU, Pfullendorf) entschärfen mit ihrem Änderungsantrag diesen Generalverdacht auf ein rechtsstaatliches Maß: Nicht alle Daten des Smart Tacho, sondern nur die Positionsdaten und die Daten der kommenden Fernabfrage sollen in die nationale Datenbank fließen, nicht die personenbezogenen Daten des Fahrpersonals.
Sollte dieser Antrag keine Mehrheit finden, wird es zu einer Fluchtbewegung von Fahrerinnen und Fahrern aus dem Reiseverkehr kommen. Verständlich, denn kein Mensch will unter diesen Bedingungen arbeiten müssen. Die Schutzintention der Verordnung wird ins Gegenteil verkehrt.

Die vorentscheidende Abstimmung im TRAN (Verkehrsauschuss Europäisches Parlament) ist für den 24. Mai terminiert.

Quelle und Kontaktadresse:
WBO - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V. Klaus Zimmermann Dornierstr. 3, 71034 Böblingen Telefon: (07031) 62301, Fax: (07031) 623116

(cl)

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