Pressemitteilung | ZVEI e.V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie

EU-Elektronikentsorgung / Rechtsunsicherheit gefährdet Umsetzung der Kommissionsvorschläge

(Frankfurt) – Grundlegende juristische Bedenken gegen die in dem entsprechenden Richtlinienentwurf der EU-Kommission geplante Verpflichtung aller Anbieter zur Entsorgung von Geräten, die lange vor dem Inkrafttreten der Verordnung auch von anderen Herstellern verkauft wurden, erhebt die europäische Elektroindustrie. Dies geht aus einer aktuellen Stellungnahme von ORGALIME, dem Dachverband der europäischen Elektroindustrie, hervor, die dieser Presseinformation beiliegt. Im September dieses Jahres werden Arbeitsgruppen des Parlamentes und des EU-Ministerrates ihre Beratungen über die EU-Elektronikschrott-Richtlinie aufnehmen.

Allein in Deutschland fallen pro Jahr rund 1 Mio. Tonnen gebrauchte Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernseher und PCs an, die überwiegend vor 10 bis 20 Jahren verkauft wurden und zwar in vielen Fällen von Herstellern, die mittlerweile gar nicht mehr existieren. Europaweit werden die laufenden Kosten für die Entsorgung auf 7,5 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt. Hinzu kommen nach den Berechnungen der Branchenexperten ein Rückstellungsbedarf in Höhe von 40 Mrd. Euro für die nach einer fünfjährigen Übergangsfrist vorgesehene Einbeziehung der heute bereits im Markt befindlichen Altgeräte sowie weitere 15 Mrd. Euro für die Anpassung der Produkte an die in der Richtlinie enthaltenen technischen Anforderungen.

Zwar erkennt die europäische Elektroindustrie nach Einschätzung von ZVEI-Experte Otmar Frey die Bemühungen um eine praktikable Regelung durchaus an. Zu den eindeutigen Fortschritten gehöre unter anderem die Organisation und Finanzierung der haushaltsnahen Sammlung der Altgeräte durch die Kommunen und die Abtrennung der ursprünglich in der Entsorgungsrichtlinie geplanten Stoffverbote.

„Entscheidend ist aber,“ so Frey, der zugleich der entsprechenden ORGALIME-Arbeitsgruppe vorsitzt, „dass wir in den kommenden Monaten Lösungen finden, die sowohl für den Alt- und Fremdgerätebestand praktikabel, als auch auf die spezifischen Markt und Wettbewerbsbedingungen im Elektrogerätesektor zugeschnitten sind.“ So führe der Vergleich mit der Altauto-Richtlinie mit einer übersichtlichen Anzahl von Herstellern bei weltweit mehreren 10.000 Anbietern von elektrotechnischen und elektronischen Produkten, noch mehr aktiven Marken und einer extrem weit gefächerten Gerätepalette völlig in die Irre.

Nachdrücklich fordert die gemeinsame Stellungnahme deshalb auch die Schaffung europaweit einheitlicher Möglichkeiten zu Kooperation von Herstellern bei der Entsorgung und zum getrennten Ausweis der Entsorgungskosten auf den Rechnungen. Andernfalls seien schwerwiegende Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der europäischen Industrie unvermeidbar. Weiteren Handlungsbedarf sieht die Industrie auch bei der Einbeziehung der per E-Commerce außerhalb der EU gekauften Geräte. Neben den in der EU ansässigen Herstellern und Importeuren müssen nach den Vorstellungen der Elektroindustrie auch diejenigen Lieferanten zur Übernahme der Entsorgungsverantwortung verpflichtet werden, die im EU-Binnenmarkt per E-Commerce georderte Produkte in den Verkehr bringen. Weiterhin schlägt die gemeinsam von allen Bereichen der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, der Informations- und Telekommunikationsindustrie getragene Stellungnahme vor, den Geltungsbereich der Richtlinie auf größere Geräte wie Waschmaschinen, Fernseher, Kühlschränke und PCs zu beschränken, die rund 90 Prozent des gesamten Aufkommens ausmachen. Erst wenn hier konkrete Erfahrungen vorliegen, sollten auch Kleingeräte, wie z.B. Radiowecker, Mobiltelefone, Toaster oder Bügeleisen, zurückgenommen werden, bei denen sowohl die Zahl der Anbieter als auch die zu erwartenden Logistikkosten besonders groß sind, der zu erwartende ökologische Nutzen dagegen relativ gering.

Quelle und Kontaktadresse:
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