EU-Entwaldungsverordnung: Reifenhandwerk fordert Aussetzung und Nachbesserungen
(Bonn) - Gemeinsam mit anderen Verbänden des Handwerks fordert der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV, Bonn), das Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zeitlich erneut bis Ende 2027 auszusetzen. Bis dahin sollen die Inhalte der Verordnung unter Einbindung der betroffenen Wirtschaftszweige und insbesondere des Mittelstandes so angepasst werden, dass die darin festgelegten Nachweispflichten den realen Strukturen komplexer Lieferketten mit praxistauglichen Lösungen gerecht werden. Das verlangen insgesamt 14 Handwerksverbände öffentlich in einem Positionspapier.
Die EUDR setzt einen lang geforderten EU-Rechtsrahmen gegen die globale Waldzerstörung, fordert nachhaltige Lieferketten in und außerhalb der EU und sieht dafür weitreichende Berichts- und Nachweispflichten der Marktteilnehmer entlang der Wertschöpfungsketten vor. Sie ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten und sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 anzuwenden sein. Aufgrund zum Teil massiver Proteste aus der Wirtschaft beschloss die EU Ende letzten Jahres eine Verlängerung der Einführungsphase um zwölf Monate, um innerhalb der Aufschubfrist Änderungen bzw. Klarstellungen vorzunehmen, die eine effiziente, praktikable und bürokratiearme Anwendung der Verordnung sicherstellen.
„Mit dem am 21. Oktober 2025 vorgelegten Vorschlag der EU-Kommission, der eine Anwendung der EUDR ab dem kommenden Jahresbeginn bei leicht veränderten Berichtspflichten vorsieht, sehen wir dieses Ziel nicht erreicht“, so sagt Yorick M. Lowin, BRV-Geschäftsführer. Den Grundgedanken der EUDR an sich stellt der Reifenfachverband nicht in Frage, aber auch die jetzt vorgeschlagenen Regelungen sind aus Sicht der Branche in der Praxis nicht umsetzbar.
Zusammen mit anderen Verbänden des Handwerks, die von der EUDR betroffene Marktakteure vertreten, hat der BRV sich deshalb einem unter Federführung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) erarbeiteten Positionspapier angeschlossen, das eine erneute Verschiebung um zwei Jahre und weitere grundlegende Überarbeitungen fordert (siehe Anlage). Anderenfalls könnte die EU-Entwaldungsverordnung besonders für die Reifenrunderneuerung das „Aus“ bedeuten, was der BRV als besonders prekär ansieht. Gilt diese doch als Paradebeispiel der auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Kreislaufwirtschaft.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V., Martina Schipke, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Franz-Lohe-Str. 19, 53129 Bonn, Telefon: 0228 2899470
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen



