Pressemitteilung | Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE)

EU entwickelt europäischen #Energiebinnenmarkt effektiv weiter

(Berlin) - Der Trilog zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament hat eine Einigung zur europäischen Strombinnenmarkt-Richtlinie und zur Strombinnenmarkt-Verordnung erreicht.

"Damit wird die Weiterentwicklung des europäischen Energiebinnenmarktes effektiv vorangetrieben", lobt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne). Die drei Verhandlungsparteien haben sich auf eine Überarbeitung von Strommarktverordnung und -richtlinie geeinigt, mit dem Ziel, einen reibungslos funktionierenden Elektrizitätsmarkt in der EU zu schaffen. "Ein wettbewerblicher und vernetzter europäischer Energiemarkt ist essentiell für ein Energiesystem, das aufgrund des Klimaschutzes auf erneuerbare Energien setzt und immer stärker durch die Digitalisierung und aktive Verbraucher geprägt wird", erklärt Busch. "Die neuen Regeln helfen, den Strommarkt für die zunehmend dezentrale und volatile Stromerzeugung fit zu machen."

Richtlinie und Verordnung zum Strommarkt sind Teil des Gesetzgebungspaketes "Saubere Energie für alle Europäer", das die EU-Kommission Ende 2016 vorgestellt hatte. Es umfasst insgesamt vier Richtlinien und vier Verordnungen und wird das EU-Energierecht für den Zeitraum 2021 bis 2030 maßgeblich prägen. Mit der aktuellen Einigung zum Strommarktdossier ist nun das zweite Teilpaket unter der österreichischen Präsidentschaft abgeschlossen worden. Als Verband, der wie kein anderer für Wettbewerb, Markt und Innovation steht, unterstützt der bne viele Anliegen Pakets uneingeschränkt.

"Es ist positiv zu bewerten, dass der Kunde ins Zentrum rückt und dass neben Energieversorgern, -dienstleistern und -lieferanten endlich auch Aggregatoren eine zentrale Rolle im Energiesystem zugewiesen bekommen", so Busch. "Diese Öffnung des Energiemarktes für alle Akteure birgt viel Potenzial für neue Vermarktungsmöglichkeiten von erneuerbaren Energien und Speichern, aber auch für den verstärkten Einsatz von Flexibilität auf der Lastseite. Es ist eine wichtige Errungenschaft, dass die EU vorsieht, Flexibilitäten und Systemdienstleistungen in marktbasierten, transparenten und nichtdiskriminierenden Verfahren zu beschaffen."

"Positiv herauszustellen ist ebenfalls, dass der heute vorgestellte Kompromiss den Wirkungsbereich der Verteilnetzbetreiber bei der Nutzung von Flexibilitätsoptionen auf der Verteilnetzebene stärker einschränkt, als das die Kommission noch 2016 vorgesehen hatte. Verteilnetzbetreiber sollen die künftigen Flexibilitätsprodukte zwar nach wie vor entwickeln, dies aber unter strenger Aufsicht durch die nationalen Regulierungsbehörden und unter Beteiligung aller betroffenen Marktteilnehmer."

"Auf europäischer Ebene hat man erkannt, dass Flexibilitätsoptionen wichtig sind und einen marktlich ausgestalteten Rahmen benötigen", betont Busch. "Diese Einsicht braucht es dringend auch in der deutschen Politik." Auf nationaler Ebene setzt sich der bne seit 2015 dafür ein, dass netzdienliches Flexibilitätsverhalten von Stromverbrauchern im Strommarkt angereizt wird. Der deutsche Gesetzgeber hat seit 2016 im Rahmen von §14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Möglichkeit, hier tätig zu werden, und mithilfe einer Verordnungsermächtigung Flexibilitätspotenziale marktwirtschaftlich zu heben, nutzt diese Chance allerdings bislang nicht. Der bne schlägt einen neuen energiewirtschaftlichen Rahmen vor: "Dieser neue Markt für Flexibilität zeichnet sich durch das Zusammenspiel von Erzeugung, Flexibilität und Netzentgelten aus und wird ein wesentlicher Teil eines energiewirtschaftliches Gesamtsystems", erklärt Busch. "Für die Umsetzung ist eine Neuordnung des Umlagen- und Abgabensystems genauso erforderlich wie ein Rechtsrahmen für Flexibilität. Gleichzeitig bietet dieser Markt den Einstieg in einen förderfreien Erneuerbaren- und Speicherausbau."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE) Alena Müller, Pressesprecherin Hackescher Markt 4, 10178 Berlin Telefon: (030) 4005480, Fax: (030) 40054810

(sf)

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