Pressemitteilung | k.A.
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EU-Klimapaket: Das Schlimmste verhindert, aber immer noch miserable Ergebnisse

(Essen) - Von "Industriefreundlichkeit" des EU-Klimapakets und "Ausnahmen für die Industrie" kann keine Rede sein. Die Industrie ist in keiner Weise von ihren hohen Klimaschutzaufgaben entbunden worden. Die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Staaten haben mit ihren klimapolitischen Entscheidungen zum CO2-Emissionshandel nur das Schlimmste für die Wirtschaft verhindert. Viele offene und schwierigste Baustellen bleiben offen, verbunden mit immer noch miserablen Ergebnissen und weiter gefährdeten zahlreichen Arbeitsplätzen, so der VIK, der die Interessen der energieintensiven Industrien vertritt, in seiner ersten Stellungnahme zum EU-Klimapaket. Entgegen vielen einseitigen und von größter Unkenntnis geprägten Behauptungen ist der Klimaschutz für Europa weder entschärft, noch verschoben worden. Sowohl das 21 Prozent-CO2-Minderungsziel, das zu erfüllen der Industrie technisch und finanziell viel abverlangen wird, als auch das dazu gehörende Instrument, der Emissionshandel mit "Cap and Trade", sind einstimmig akzeptiert worden.

Bei den Verhandlungen in Brüssel ging es nur um die mühsame und teilweise schlecht durchgeführte Reparatur eines immer noch miserabel konzipierten Systems mit seinen großen Kollateralschäden. Denn die alleinige Ursache aller Turbulenzen vor und während der Verhandlungen in Brüssel war die Auktionierung, die kein systemnotwendiger und auch kein sinnvoller Bestandteil des Emissionshandels ist. Auktionierung wurde nach Vorschlag der EU-Kommission dem Klimaschutz aufgepfropft, weil der Staat Milliarden Euro mit dieser neuen Klimasteuer einnehmen will. Diese Art des Klimaschutzes mit der Kosten-Brechstange wurde abgebremst, mehr allerdings auch nicht.

Ein großer Erfolg ist deshalb die Demonstration vor der Weltöffentlichkeit, dass die Auktionierung als Kostentreiber in Europa keine Einstimmigkeit findet, sondern höchst umstritten ist. Ein großer Erfolg für den eigentlichen Emissionshandel mit "Cap and Trade" und ein großer Misserfolg für unnötige und zusätzliche staatliche Beutelschneiderei wie die Auktionierung.

Sehr bedauerlich ist die beschlossene Vollversteigerung an die Stromwirtschaft. Dies wird die Strompreise für alle Stromkunden um mindestens 50 Prozent in die Höhe treiben. Völlig unverständlich ist die Auktionierung vor allem im Fall des Stroms aus industriellen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK). Mit dieser Regelung konterkariert die EU ihre und die Ziele der Bundesregierung zum Ausbau hocheffizienter und damit klimaschonender KWK. Gleichzeitig wird eine wichtige Chance zur weiteren Marktöffnung beim Strom verpasst.

Vollkommen inakzeptabel sind die Subventionen für den Bau neuer Kraftwerke aus den Auktionserlösen! Erst nimmt die Politik per Auktion den marktmächtigen Versorgern das Geld ab, dann gibt sie ihnen einen Teil davon für neue Kraftwerke großzügig zurück (obwohl die Versorger sich mittels steigender Strompreise ohnehin bei ihren Stromkunden refinanzieren werden). Diese Beihilfen zeitigen angesichts der üppigen EVU-Gewinne reine Mitnahmeeffekte und werden das derzeitige enge Oligopol auf Erzeugerebene weiter verfestigen.

Positiv an den Klimabeschlüssen ist, dass die ursprünglichen Versteigerungspläne für die Industrie zurückgedrängt wurden. Jedoch bestehen auch hier noch viele Unklarheiten und Widersprüche auf zahlreichen offenen politischen Baustellen. Mit großer Aufmerksamkeit wird zu beobachten und notfalls zu verhindern sein, dass die EU-Kommission viele der Türen, die auf dem Gipfel geöffnet wurden, im Zuge ihrer Rechte zur Detailregelung wieder verschließt.

So wird die vollständige Befreiung einzelner Sektoren von der Auktionierung leider erneut an das fragwürdige Kriterium der Handelsintensität gekoppelt. - Hier hat sich die Bundesregierung nicht durchgesetzt. - Über Handelsintensität gibt es keinerlei EU-weite Zahlen und Berechnungen. Dieser Indikator ist völlig statisch und würde beispielsweise die derzeit Krisen bedingt stattfindenden Strukturveränderungen überhaupt nicht abbilden können. Ihm fehlt der dynamische Charakter. Niemand weiß, ob und welche Sektoren es gibt, die die beschlossenen Grenzwerte überspringen können. Außerdem soll die Sektorenliste erst Ende 2009 und damit viel zu spät festgelegt und veröffentlicht werden. Bis dahin besteht also weiterhin Investitionsattentismus, das schlechteste Signal in der derzeitigen Situation!

Nicht zu vergessen sind die Vorbehalte, die der EU-Kommission bei diesem Thema leider eingeräumt werden. Ihr Vorschlag zu dieser Thematik muss sogar erst im Juni 2010, also nach den Verhandlungen in Kopenhagen 2009 auf dem Tisch liegen. Und selbst bei dürftigen Ergebnissen in Kopenhagen besteht die Gefahr, dass die Liste der Sektoren dennoch sehr restriktiv ausfällt, falls - wie zu vermuten ist - die Kommission auch vage Verhandlungsergebnisse gern als globalen Durchbruch interpretieren wird. Leider konnte sich die Bundesregierung nicht durchsetzen, die Liste der Sektoren bereits im Richtlinientext zu verankern. Der sehr restriktiv angelegte Benchmark dürfte zur Folge haben, dass die sog. vollständige Befreiung von der Auktionierung keineswegs auch zur vollständigen Kompensation der Versteigerungslasten führt.

Die Kompensation für indirekte Lasten aus den gestiegenen Strompreisen ist noch offener formuliert. Zwar ist es ein Schritt in die richtige Richtung, dass dieses Thema in der Richtlinie verankert wurde. Jedoch ist das nur ein Teilerfolg, weil nun die einzelnen Mitgliedstaaten gefordert sind, angemessene Regelungen zu finden - sofern dies mit dem Beihilferecht vereinbar ist. Und genau hier beginnen die Einschränkungen, die die EU-Kommission als Hebel in der Hand hat.

Zudem schreibt die EU - vollkommen inkonsequent - gleich fest, dass es nur eine unzureichende Kompensation geben darf, und zwar durch die Festlegung der Orientierung am CO2-Gehalt des durchschnittlichen europäischen Stromerzeugungsmix. Da dieser in Europa rund 0,4 t CO2/MWh beträgt, in Deutschland aber bei gut 0,6 t CO2/MWh liegt, wird die Kompensation allein durch diese Einschränkung gerade einmal knapp 60 Prozent betragen, aber nicht vollständig sein. Sie wird also in keiner Weise die durch Auktionierung verursachten tatsächlichen Strompreisbelastungen ersetzen. Eine neue Quelle von Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Kontext, geschaffen durch die EU-Regierungschefs persönlich!

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft Pressestelle Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen Telefon: (0201) 810840, Telefax: (0201) 8108430

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