Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster

EU will Dienstleistungsrichtlinie nachbessern / iGZ: „Positives Signal für Zeitarbeit“

(Münster) - Als ein „positives Signal“ bezeichnet der Bundesgeschäftsführer des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Werner Stolz, die Ankündigung der Europäischen Kommission, die EU-Dienstleistungsrichtlinie gründlich überarbeiten zu wollen. Die Richtlinie war gerade auch in der Zeitarbeitsbranche auf heftige Kritik gestoßen. Der iGZ befürchtet, dass eine Dienstleistungsrichtlinie in dieser Form Sozialdumping Tür und Tor öffne.

Der Kern der Kritik liege für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung in der bislang vorgesehenen Festschreibung des Herkunftslandprinzips. Wenn nur die gesetzlichen Regelungen des Herkunftslandes des Leistungserbringers anwendbar seien, ergebe sich hieraus ein erhebliches Maß an Komplikationen und Rechtsunsicherheit. In Großbritannien gebe es beispielsweise kaum soziale Mindeststandards, sodass es britischen Zeitarbeitsfirmen möglich wäre, unter Umgehung der in Deutschland geltenden tariflichen Rahmenbedingungen Dienstleistungen anzubieten. „Das bedeutet, dass Menschen in Deutschland dann ohne Mindestlohn und soziale Absicherung arbeiten würden“, zeigt Stolz die Auswirkungen auf.

Daher konzentriert sich die iGZ-Kritik darauf, dass in den Aufnahmestaaten effektive Kontroll- sowie Sanktionsmöglichkeiten fehlen. Damit würden die eigentlichen Ziele konterkariert. „Dieser Umstand lädt zum Sozialdumping ein, zumal die deutschen Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes immer noch restriktiver und strenger als die vieler europäischer Nachbarn sind“, betonte der iGZ-Bundesgeschäftsführer. Hilfreich wäre es zudem, wenn das Europäische Parlament endlich den Entwurf einer Richtlinie über die Bedingungen für Leiharbeitnehmer verabschieden würde. Denn nur unter einigermaßen einheitlichen Bedingungen kann fairer Leistungswettbewerb in Europa stattfinden.“

Insgesamt müsse es Ziel einer Dienstleistungsrichtlinie sein, den Personaldienstleistern mehr Chancen in Europa zu eröffnen. Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung, die Beseitigung von noch immer bestehenden Problemen bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung könnten dazu beitragen, ungenutztes Wachstumspotential zu erschließen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern. Mit dem jetzigen Richtlinienvorschlag geschehe dies aber leider nicht, so Stolz.

Der iGZ wird sich mit dieser Thematik intensiv auf seinem nächsten Bundeskongress am 17. März 2005 in Köln zusammen mit internationalen Gästen auseinandersetzen. Der Arbeitgeberverband vertritt die Interessen von 850 Mitgliedsunternehmen mit bundesweit etwa 1.900 Niederlassungen.

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Marcel Speker, Redakteur und Pressereferent Hüfferstr. 9-10, 48149 Münster Telefon: 0251/7779678, Telefax: 0251/9720623

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