Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)

EU-Zinsrichtlinie weist Lücken auf

(Berlin) - Am 1. Juli 2005 tritt die EU-Zinsrichtlinie in Kraft. Die neue Regelung führe zwar zu einem Informationsaustausch bei grenzüberschreitenden Zinszahlungen, eine lückenlose Zinsbesteuerung innerhalb Europas stelle sie jedoch nicht sicher, so der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). „Das Erfassungsnetz der EU-Zinsrichtlinie ist zu grobmaschig gestrickt“, sagt BVR-Vorstandsmitglied Jochen Lehnhoff. So würden Erträge aus Finanzinnovationen, Dividenden, Derivate, Lebensversicherungen und Kursgewinne aus Aktien auch zukünftig nicht von einheitlichen Kontrollmitteilungen bzw. einer Quellensteuer erfasst.

Abgeltungsteuer mit dem nächsten Steuerreformschritt in Deutschland einführen

Die deutschen Probleme bei der Besteuerung der Erträge aus Kapitalvermögen werden durch die EU-Zinsrichtlinie nicht gelöst. Mit großem Nachdruck fordert der BVR daher weiterhin die Einführung einer moderaten Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne in Deutschland. „Die sehr unbürokratische Lösung einer Abgeltungsteuer schafft Transparenz im Steuergeflecht, sie kann das Vertrauen der Anleger wieder herstellen“, erläutert Lehnhoff. Andere Länder, wie etwa Österreich, setzen ein solches Konzept bereits erfolgreich um. Der BVR begrüßt es daher, dass sich die Länderfinanzminister nun mehrheitlich für die Einführung der Abgeltungssteuer ausgesprochen haben. Es biete sich an, diesen Schritt im Zuge des nächsten Steuerreformvorhabens zu wagen. In ihrer Systematik müsse die Abgeltungssteuer selbstverständlich auf das künftige System der Besteuerung der betrieblichen Einkünfte abgestimmt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. Schellingstr. 4, 10785 Berlin Telefon: 030/20210, Telefax: 030/20211900

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