Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)

EU-Zinssteuer ist erster Schritt zur Harmonisierung / Kompromiss schließt Forderung nach moderater Abgeltungsteuer für inländische Kapitaleinkünfte nicht aus

(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) sieht in dem vom EU-Finanzministerrat gefundenen Kompromiss zur EU-Zinsrichtlinie den ersten Schritt zu einer Harmonisierung der Zinsbesteuerung und zur Vermeidung schädlichen Steuerwettbewerbes auf EU-Ebene. Mittelfristig bleibe es allerdings bei der Festschreibung des Koexistenzverfahrens, das ein Nebeneinander von Quellenbesteuerung und Kontrollmitteilungen vorsieht. Nicht zuletzt seien eine Reihe von Anlageformen durch die Richtlinie nicht erfasst.

Nach dem gefundenen Kompromiss blieben während des Übergangszeitraums bis zum Jahre 2010 erhebliche Ungleichheiten zwischen Angehörigen verschiedener EU-Staaten bestehen, die entweder ihre Kapitalerträge mit einem niedrigen Quellensteuersatz oder mit dem persönlichen Steuersatz versteuern müssen.

Der BVR sowie die gesamte deutsche Kreditwirtschaft fordern weiterhin die Einführung einer Abgeltungsteuer für inländische Kapitalerträge auf moderatem Niveau. Diese Forderung bestätigt sich gerade vor dem Hintergrund der langfristigen Übergangszeit, während der ein erhebliches Gefälle der nationalen Steuersätze in der EU aufrechterhalten werde. Die deutsche Verpflichtung, ab dem Jahr 2004 Kontrollmitteilungen über die Kapitalerträge von Steuerausländern zu fertigen, stehe der Einführung einer Abgeltungsteuer ebenfalls nicht entgegen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Schellingstr. 4 10785 Berlin Telefon: 030/20210 Telefax: 030/20211900

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