Pressemitteilung | Eurojuris Deutschland e.V.

EuGH erlaubt im Ausland gegründeten Gesellschaften die Aufnahme einer inländischen Geschäftstätigkeit / Befreiungsschlag für den deutschen Mittelstand / Kostenloser Eurojuris-Leitfaden zu den Konsequenzen des EuGH-Urteils

(Aschaffenburg) - War es noch vor kurzem nicht möglich, eine Gesellschaft im Ausland zu gründen, etwa um die Kosten für die GmbH-Gründung in Deutschland zu sparen, die im Inland ihre Geschäftstätigkeit ausübt, ist dies nun möglich. Welche Vorteile und Flexibilität damit geschaffen wurde und wie man dieses Potenzial am besten nutzt, zeigt der aktuelle von Eurojuris publizierte Leitfaden zur kostengünstigen und kapitalarmen Aufnahme einer inländischen Geschäftstätigkeit mittels einer im Ausland gegründeten Gesellschaft.

Rechtsanwalt Dr. Götz-Sebastian Hök, Mitglied de Eurojuris Deutschland e.V. und Präsident der Eurojuris-Kommission „International Litigation & Safer Export of Goods and Services“, beobachtet die Entwicklung und die immer wieder aufflammenden Diskussionen in diesem Bereich seit Jahren und gibt mit der Veröffentlichung des von ihm verfassten Leitfadens, Einblicke in sein umfangreich gewachsenes Wissen in diesem Bereich.

„Die Auswirkungen dieser Entscheidung für die Industrie und Wirtschaft in Deutschland sind enorm. Es ist nun möglich, mit erheblich geringerem Stammkapital als bisher, Gesellschaften zu gründen, was dazu führen könnte, dass Gesellschaftsgründungen vermehrt ins Ausland verlagert werden. Zudem gibt es im Ausland weitaus weniger verwaltungstechnische Beschränkungen in Form von Einschränkungen durch die Gewerbeämter und Handelskammern. Hier öffnen sich Möglichkeiten, die weitreichende Folgen haben werden.“

Dr. Hök ist eines von mehr als 800 Mitgliedern des Eurojuris Deutschland e.V.. Der Verband, der nunmehr seit elf Jahren besteht, ist das größte internationale Anwaltsnetzwerk in Deutschland. „Auch Rechtsanwälte sehen sich nun vor eine wesentliche Veränderung Ihres Aufgabenfeldes: Die effiziente Beratung von Unternehmen in diesem Bereich muss zunehmend internationale Aspekte berücksichtigen. Dies bedarf der umfangreichen Information. Hier ist ein Netzwerk wir Eurojuris natürlich ein optimales Instrument.“

Der Verband, der in diesen Tagen sein 12jähriges Bestehen feiert, sieht besonders auch im internationalen Wissenstransfer seine Aufgabe. Durch die weitgehende Nutzung von elektronischen Medien, und die Festlegung von Qualtitäts- und Servicestandards, wird der Mandant spürbar besser beraten.

Den kostenlosen Leitfaden zur kostengünstigen und kapitalarmen Aufnahme einer inländischen Geschäftstätigkeit mittels einer im Ausland gegründeten Gesellschaft kann bei der Eurojuris Geschäftsstelle unter den nachstehenden Kontaktdaten angefordert werden. Hierhin können auch Rückfragen an den Verband gerichtet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Eurojuris Deutschland e.V. Dalbergstr. 5 63739 Aschaffenburg Telefon: 06021/441667 Telefax: 06021/441614

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