Pressemitteilung | Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)

EuGH-Urteil zu Fluggastrechten / Schlichtungsstelle Mobilität begrüßt Entscheidung für mehr Rechtssicherheit bei Flugreisen

(Berlin) - Die Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) begrüßt das heutige (10. Juli 2008) Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Schadensersatzansprüchen bei Flug-Annullierungen als eine wichtige und richtungsweisende Entscheidung für die europäischen Fluggastrechte. Beim EuGH stand die Frage zur Klärung an, ob bei einem gleichzeitig gebuchten Hin- und Rückflug mit einer außereuropäischen Airline die Annullierung des Rückfluges, der außerhalb der EU startet und in die Europäische Union führt, den Fluggast zu Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro nach der Fluggastrechteverordnung der EU (EG-VO 261/2004) berechtigt oder nicht. Diesen Anspruch auf Ausgleichszahlung wies der EuGH jetzt ab. „Endlich gibt es in einem wichtigen Punkt der Fluggastrechte mehr Rechtssicherheit, sowohl für Flugunternehmen wie für Verbraucher", erklärt Birgit Zandke-Schaffhäuser, juristische Leiterin der Schlichtungsstelle Mobilität.

Der Kläger, dessen Rückflug aus den arabischen Emiraten annulliert wurde, vertrat die Ansicht, ein Hin- und Rückflug, der gleichzeitig gebucht werde, stelle einen sogenannten Rundflug dar und nicht zwei einzelne Flüge. Da er seinen Flug in der EU angetreten habe, stünde ihm deshalb auch beim Rückflug von außerhalb der EU eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro zu. In seinem Urteil hat sich der EuGH nun gegen diese Wertung ausgesprochen und einen Entschädigungsanspruch zurückgewiesen. Der Umstand, dass Hin- und Rückflug zusammen gebucht worden seien, spiele keine Rolle. Zandke-Schaffhäuser: „Wir sehen unsere bisherige Rechtsauffassung durch das heutige (10. Juli 2008) Urteil bestätigt und freuen uns über eine klarere Regelung der Fluggastrechte. Die Entscheidung macht es für alle Beteiligten leichter, Entschädigungsansprüche im Falle von Annullierungen richtig einzuschätzen."

Die Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD ist ein Pilotprojekt des Bundesverbraucherschutzministeriums. Sie vermittelt kostenlos in Streitfällen zwischen Unternehmen und Kunden des öffentlichen Fernverkehrs. Neben Gepäck- und Verspätungsproblemen gehen dort auch viele Beschwerden zu Flug-Annullierungen ein. Betroffene können sich telefonisch unter 030/469 970-0 oder per E-Mail unter schlichtungsstelle@vcd.org an die Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD wenden. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org.

Quelle und Kontaktadresse:
Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD), Bundesverband Daniel Kluge, Pressesprecher Kochstr. 27, 10969 Berlin Telefon: (030) 2803510, Telefax: (030) 28035110

(el)

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