EuGH-Urteil zum Entsendegesetz / Effektive Mindestlohnkontrollen am Bau sind rechtmäßig
(Frankfurt am Main) Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat das gestrige (18. Juli 2007) Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Rechtmäßigkeit des deutschen Arbeitnehmer-Entsendegesetzes begrüßt. Damit wurde von höchster Stelle bekräftigt, dass effektive Kontrollen zur Einhaltung der Mindestlöhne und der Urlaubsvorschriften auf deutschen Baustellen rechtmäßig und notwendig sind, erklärte der IG BAU-Vorsitzende Klaus Wiesehügel hierzu. Der EuGH habe der EU-Kommission in dieser Frage den richtigen Weg gewiesen. Klaus Wiesehügel weiter: Ich hoffe, dass die zuständigen Kommissare Dr. Spidla und McCreevy nun endlich ihre Amtspflichten wahrnehmen und sich für die Umsetzung der Entsenderichtlinie einsetzen, anstatt ausgerechnet diejenigen Länder zu bekämpfen, die die Einhaltung der Entsenderichtlinie effektiv kontrollieren.
Die Europäische Kommission hat in dieser Frage in wenigen Wochen bereits die zweite Niederlage kassiert. In der vergangenen Woche hatte schon das Europäische Parlament bestätigt, dass effektive Mindestlohnkontrollen des Ziellandes bei ausländischen Entsendefirmen weiterhin möglich sein müssen.
Hierfür müssen Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Zeit- und Zahlungsnachweise in der Sprache des Ziellandes am Arbeitsort für die Kontrolleure verfügbar sein, wie das EuGH-Urteil vom 18.7.2007 in der Rechtssache C 490/04 Kommission/Deutschland jetzt klar stellt.
IG BAU-Bundesvorsitzender Klaus Wiesehügel: Der EuGH hat der Kommission endlich den richtigen Weg gewiesen. Dieselbe EU-Kommission, die auf ihren Webseiten seit Jahren vergeblich Dolmetscher für einige Amtssprachen kleiner Mitgliedsländer der EU sucht, wollte den Kontrollbehörden der Zielländer vorschreiben, ständig überall Personal bereitzuhalten, das alle
22 Amtsprachen der EU beherrscht, um die entsprechenden Dokumente lesen und auswerten zu können. Wer so etwas fordert, will effektive Kontrollmöglichkeiten auf kaltem Wege unterlaufen und das Ganze zu Fall bringen.
Hintergrund des ganzen Vorgangs bildet der ständige massive Verstoß vieler Entsendefirmen gegen ihre gesetzliche Pflicht, beim Einsatz von Bauarbeitern in Deutschland die hiesigen Mindestlöhne zu zahlen.
Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Bundesvorstand
Sigrun Heil, Leiterin, Pressestelle
Olof-Palme-Str. 19, 60439 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 95737-0, Telefax: (069) 95737-800
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