eurocheque-Karte als bargeldloses Zahlungsmittel
(Berlin) - Die Weigerung eines Handelsunternehmens in Berlin, die eurocheque-Karte als bargeldloses elektronisches Zahlungsmittel zu akzeptieren, hat ihren Grund nicht in mangelnder Sicherheit der Karte. Wie der Bundesverband deutscher Banken auf Anfrage mitteilt, nehmen Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die sogenannte Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) praktizieren, bewusst das Risiko einer Rückgabe in Kauf. Seit dem Wandel der ec-Karte von der reinen Scheckgarantiekarte hin zur elektronischen Zahlungskarte, geben Kreditinstitute eurocheque-Karten auch an Kunden aus, die keine eurocheque-Vordrucke erhielten. Die einheitliche eurocheque-Karte werde in den nächsten Jahren völlig vom Markt verschwinden, weil Institute bereits heute dazu übergingen, bankindividuelle - im Design völlig unterschiedlich gestaltete Karten - an ihre Kunden auszugeben.
"Jedes Handels- und Dienstleistungsunternehmen", so Dr. Wolfgang Arnold, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken, "kann sich vor Rücklastschriften dadurch schützen, dass er die von der deutschen Kreditwirtschaft gemeinsam entwickelten elektronischen Kartenzahlungsverfahren anwendet, insbesondere das electronic cash-Verfahren mit Zahlungsgarantie. Dieses POS-Zahlungssystem erfreut sich zunehmender Akzeptanz; es wächst seit geraumer Zeit mit zweistelligen Zuwachsraten."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)
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